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Covered Bonds in Europa: Wenig reguliert aber bei EK-Unterlegung hoch begünstigt – EBA-Report macht Vorschläge zur Verbesserung der Situation

22.12.2016

Der Covered Bond ist ein regulatorisch hochbegünstigtes Kapitalmarktinstrument. Zudem hat die EZB während der Finanzkrise mit umfangreichen Kaufprogrammen viel zu seiner Stabilität beigetragen. Umso erstaunlicher ist es, dass bislang ausser einer doch sehr dünnen principle-based EU Regulierung so geht wie keine umfassende Covered Bond Regulierung und Definiton in Europa vorliegt. Vielmehr obliegt es den nationalen Gesetzgebungen den doch sehr dürftigen europäischen Rahmen auszufüllen, was natürlich in qualitativ sehr unterschiedlichen Regelwerken mündete. Doch im Rahmen der Kapitalmarktunion soll der einheitlichen Begünstigung auch eine bessere, einheitliche Covered Bond Regulierung folgen.

Im aktuellen Covered Bond Report stellt die EBA die Malaise fest  – “The analysis of national regulatory covered bond frameworks in the EU, based on self-assessments by competent authorities and covering 22 Member States (including the ones with the most active covered bond markets), has revealed that the EBA’s best practices have been implemented divergently across the EU. While the level of alignment is relatively high for the majority of best practices (with more than half of the jurisdictions assessed as fully aligned with these best practices), in the case of five best practices, the level of adherence is low (with less than half of the jurisdictions fully adhered to these best practices)” – und macht die EBA konkrete Reformvorschläge . In einer ersten Stufe sollen in einer Richtlinie erst einmal die grundlegenden Eigenschaften Covered Bonds definiert werden. In einer zweiten Stufe will man dann die darüber hinaus zu erfüllenden Anforderungen an einen regulatorisch begünstigen Covered Bond in der CRR Artikel 129 genauer definieren. Und in einer dritten Stufe soll es dann Empfehlungen für eine Konvergenz der nationalen Rechtssysteme geben, deren Umsetzung in das Benehmen der Nationalstaaten gestellt wird.

Mitte 2017 wird mit einer Entscheidung der EU Kommission gerechnet wie man sich diesem Thema nähern will.

Zum EBA Report

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