Vom 15. Dezember 2025 bis 9. Februar 2026 führte die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation zu ihren Vorschlägen zur Anpassung der Verbriefungsverordnung durch. Diese bezog sich explizit nur auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Verbriefungsverordnung, nicht in der CRR. Die TSI hat zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft, Leaseurope und Eurofinas eine Stellungnahme eingereicht und insbesondere
Änderungsanträge zum europäischen Verbriefungsrahmenwerk – Aktueller Stand und nächste Schritte
Am 12. Dezember 2025 legte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Ralf Seekatz, einen Entwurf zur Reform der Verbriefungsverordnung (SECR) und der CRR vor (siehe TSI kompakt vom 12. Dezember). Bis zum 27. Januar 2026 reichten Abgeordnete rund 500 Änderungsanträge ein. Das Bild erscheint recht heterogen, die parteipolitischen Positionen fallen unterschiedlich aus: Konservative und Liberale unterstützen
EZB aktualisiert Collateral Framework – keine materiellen Auswirkungen für ABS erwartet
Ende Januar 2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Reihe von Änderungen an ihren geldpolitischen Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik veröffentlicht. Betroffen sind insbesondere die „General Documentation“, das „Temporary Framework“, das „Valuation Haircuts Framework“ sowie die Leitlinie zum Collateral Management. Die Anpassungen treten überwiegend zum 30. März 2026 in Kraft und betreffen damit auch die
Europäischer Rat beschließt Position zur Verbriefungsregulierung
Eine Woche nach dem Bericht des Rapporteurs des EU-Parlaments (siehe TSIkompakt Artikel vom 12. Dezember) hat nun der Europäische Rat seine Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Verbriefungsverordnung beschlossen. Im Gegensatz zum Parlament ist die Positionierung des EU-Rats damit final. Die Vorschläge gehen weiter als die der EU-Kommission, bleiben jedoch hinter denen
EZB führt zum 1. Januar 2026 Fast Track für SRT-Genehmigung ein
Die Europäische Zentralbank (EZB) will ab Januar 2026 ein vereinfachtes Verfahren („Fast Track“) zur Prüfung von Verbriefungen mit signifikantem Risikotransfer („SRT“) einführen. Das Fast Track Verfahren kommt jedoch nur bei standardisierten Verbriefungen zum Einsatz. Diese müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen, etwa darf der verbriefte Pool ausschließlich performende Kredite beinhalten und maximal zu 20 % aus Leveraged
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