Die Vorschläge von EconPol zeigen die Richtung Die Menschen lieben Geschichten mehr als Fakten. Je eingängiger die Geschichte ist, umso besser. Nicht zuletzt der Spiegel-Redakteur Claas Relotius führte uns dies die letzten Jahre mit seinen „Reportagen“, pardon mit seinen Schwarz-Weiss-Geschichten, von bösartigen und einfältigen Trump-Wählern, heroischen und selbstlosen Flüchtlingen, barmherzigen Helfern vor und kassierte dafür
Verbriefungs-Verordnung
EBA – Final Reports mit den Guidelines zu STS-Kriterien für non-ABCP und ABCP
Die European Banking Authority (EBA) hat diese Woche ihre Final Reports mit den Guidelines zu den STS-Kriterien veröffentlicht, sowohl für non-ABCP als auch für ABCP. Bei Lektüre des Reports fallen eine Reihe von Änderungen auf, die sicherlich eine klarere Interpretation und Anwendung der Kriterien unterstützen. Gemäß EBA gelten diese Guidelines zwar erst ab dem 15.05.2019
ESMA Disclosure Templates: Stellungnahme mit Übergangsregelungen veröffentlicht
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben heute Ihre Stellungnahme zu den Übergangsregelungen der ESMA Disclosure Templates veröffentlicht. Demnach werden die am 22. August 2018 veröffentlichten, finalen ESMA Disclosure Templates aufgrund von Bedenken hinsichtlich deren Umsetzung nicht vor dem 1.1.2019 verabschiedet und es finden die Übergangsvorschriften gemäß Artikel 43 (8) der Verbriefungs-Verordnung Anwendung. Für
Behandlung von STS-Verbriefungen in der LCR bedarf Nachbesserung
Am 13. Juli 2018 wurde der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission zur Behandlung von STS-Verbriefungen in der LCR (Liquidity Coverage Ratio) veröffentlicht. Die Möglichkeit der Berücksichtigung von STS-Verbriefungen und deren Anrechnung in der LCR entspricht den vom Gesetzgeber formulierten Zielsetzungen der neuen Verbriefungsverordnung und wird von den Marktteilnehmern begrüßt. Behandlung von STS-Verbriefungen in der LCR bedarf
Neue STS-Regulierung für ABCP – eine verpasste Chance?
Die im Januar 2018 in Kraft getretene Verbriefungsverordnung ist ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Umso erfreulicher ist es zunächst, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ESMA und EBA die ihnen eingeräumte Frist zur Verabschiedung der regulatorischen und technischen Umsetzungsstandards (RTS/ITS) nicht vollständig ausgenutzt haben. Mittlerweile liegen fast alle Level 2 und 3 Regulierungen im finalen Entwurf vor.
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