Die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) hat am 30. August einen bemerkenswerten Bericht zur Überprüfung der Regeln von STS-Verbriefungen veröffentlicht. Auf 20 Seiten werden die wesentlichen Ergebnisse einer Überprüfung von fünf französischen Instituten (Originatoren, Arranger und Sponsoren) zur Umsetzung der STS-Regulierung zusammengefasst. Die Prüfphase hat im Zeitraum November 2021 bis Februar 2022 stattgefunden.
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Konsultation zu Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen
Am 2. Mai haben die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (die ESAs) ein Konsultationspapier veröffentlicht. Es geht inhaltlich um den technischen Regulierungsstandard (RTS) zu Nachhaltigkeitsfaktoren für einfache, transparente und standardisierte (STS)-Verbriefungen. Geregelt wird die Offenlegung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit Assets, die durch STS-Verbriefungen finanziert wurden. Erfasst werden die Auswirkungen
EZB-Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht
Am 18. März hat die EZB ihren Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht. Bereits Mitte Mai 2021 hatte sie den Beschluss getroffen, die Anforderungen an den Risikoselbstbehalt, die Transparenz und die Wiederverbriefung für alle Verbriefungen (gemäß der Artikel 6-8 der EU-Verbriefungsverordnung) selbst zu überwachen.
WeiterlesenSTS-Register der ESMA für die Meldung von Verbriefungen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat ein automatisiertes Verfahren eingeführt, um die Meldungen von STS-Transaktionen durch Originatoren und und Spaonsoren zu erleichtern und stellt ein neues STS-Register zur Verfügung. Dies ersetzt die bisherige Zwischenlösung einer STS-Liste auf der ESMA-Website.
WeiterlesenZulassung als Verbriefungsregister durch ESMA erteilt
Am 25. Juni 2021 hat die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA dem European DataWarehouse (EDW) und Secrep B.V. die Zulassung als Verbriefungsregister erteilt. Damit wird eine weitere wichtige Lücke zur Finalisierung der EU-Verbriefungsverordnung (VV) geschlossen. Emittenten von Verbriefungen können nun die Bereitstellung von Loan Level Daten gemäß Art. 7 VV durchführen bzw. sie sind unter bestimmten Voraussetzung