Am 4. April 2025 hatte die ESMA bereits einigen Unternehmen als Externe Prüfer im Sinne der Artikel 69 und 70 der EuGB-Verordnung vorläufig „grünes Licht“ gegeben (siehe TSI kompakt vom 4. April 2025). Doch das von der ESMA durchgeführte Zulassungs- und Registrierungsverfahren für diese Prüfer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierfür bedurfte
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ESMA veröffentlicht Rückmeldungen zur Konsultation der UCITS Eligible Assets Directive – Rückmeldungen zu Verbriefungen kontrovers
UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities)-Fonds dürfen in Verbriefungen investieren, wobei für solche Investitionen eine Konzentrationsgrenze von 10 % gilt. Im Rahmen einer Konsultation zur UCITS-Richtlinie Eligible Assets Directive (siehe TSI kompakt vom 15. April 2025) hat die ESMA mit Marktteilnehmern das Für und Wider einer Anpassung der Konzentrationsgrenze diskutiert. Gemischtes Feedback aus der
ESRB veröffentlicht Statusbericht zu Synthetischen STS-Verbriefungen
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) hat im Mai 2025 seinen Bericht zur Entwicklung synthetischer STS-Verbriefungen veröffentlicht. Die Analyse zeigt: Das Marktvolumen wächst. Immer mehr Banken nutzen synthetische STS-Verbriefungen, um Kreditrisiken zu übertragen. Der ESRB kommt zu dem Schluss, dass der Markt gut funktioniert und aktuell keine systemische Risiken birgt. Der
Grünes Licht für European Green Bonds: Die ersten Externen Prüfer dürfen Fahrt aufnehmen
Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine
ESMA veröffentlicht Resultate aus Disclosure Templates Konsultation
Die ESMA hat die Resultate ihrer Konsultation zu den Disclosure Templates von Anfang des Jahres veröffentlicht (siehe TSIkompakt Artikel vom 22. März 2024). Dabei wertet sie vor allem die erhaltenen Resonanzen aus dem Markt im Hinblick auf die vier vorgeschlagenen Optionen zur weiteren Vorgehensweise aus. Wenig überraschend kommt die ESMA zu dem Schluss, mit einer
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