Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine
EuGB-Verordnung
EuGB-Verordnung – Konsultation zu Externen Prüfern
Ende März leitete die ESMA eine erste Konsultation zu technischen Standards für die Registrierung und Beaufsichtigung von unabhängigen Externen Prüfern (External Reviewer) im Zusammenhang mit der EU-Verordnung über grüne Anleihen (European Green Bond, EuGB) ein (siehe auch TSI kompakt vom 5. Oktober 2023). Die EuGB-Verordnung wird ab dem 21. Dezember 2024 wirksam sein, bis dahin