„Es ist kompliziert“ – dieser Satz gilt für die Strukturierung von Verbriefungstransaktionen im Allgemeinen, für grenzüberschreitende Geschäfte erst recht. Hier schafft die EU-Richtlinie (EU) 2026/799 Abhilfe. Ohne direkten Bezug zu Verbriefungen – und unabhängig von der laufenden Novellierung des europäischen Verbriefungsrahmens – hat sich der EU-Gesetzgeber der Harmonisierung des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in den Mitgliedstaaten
Archiv für Juni 2026
EuGH-Urteil zur Unzeit – Marktpraxis zur Behandlung von Umsatzsteuer auf das Servicing bei True Sale Verbriefungen infrage gestellt
EuGH grenzt Steuerbefreiung enger ab Das Gericht der Europäischen Union hat die Steuerbefreiung für das Servicing von Kreditforderungen nach einer Forderungsübertragung klar eingegrenzt. Betreut ein Originator übertragene Kredite gegen Entgelt weiter, greift die Befreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchstaben b bis d der europäischen Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht. Das Urteil betrifft zwar einen Fall aus Finnland
Luxemburg treibt die Modernisierung seines Finanzplatzes weiter voran
Luxemburg überholt Brüssel bei der Modernisierung seines Verbriefungsrahmenwerks am heimischen Finanzplatz. Ein moderner Finanzplatz sollte grundsätzlich sich verändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen. In einem Umfeld mit zunehmend restriktiver Bankenregulierung und höheren Kapitalkosten gewinnen forderungsbesicherte und stärker kapitalstrukturgetriebene Finanzierungen an Bedeutung. Für entsprechend komplexere Transaktionsstrukturen will Luxemburg das Verbriefungsrahmenwerk und damit seinen Finanzplatz weiter modernisieren. Luxemburg schreitet


