Am 16. Dezember 2020 wurden die auch als „Quick Fixes“ bezeichneten Gesetzesvorschläge des Capital Market Recovery Package durch den EU-Rat gebilligt und haben somit das Trilogverfahren erfolgreich durchlaufen. Neben Änderungen zur MiFID-II Richtlinie und Anpassungen der Prospektrichtlinie umfasst das Paket insbesondere die Ausweitung der STS-Kriterien auf synthetische Bilanzverbriefungen (STS für Syntheten) sowie Regelungen zu NPL-Verbriefungen.