Mit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Technical Packages unternimmt die EBA einen Schritt bei der Weiterentwicklung ihres Melde- und Offenlegungsrahmens. Die Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit der von der Europäischen Kommission im Juli 2026 vorgestellten Agenda zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors (siehe TSI kompakt vom 17. Juli). Das Paket umfasst unter anderem neue
EBA
ESG-Offenlegungspflichten: EBA schafft Klarheit mit Blick auf Omnibus und verschafft Zeit
Die EBA hat am 5. August 2025 eine Stellungnahme zu den ESG-Offenlegungspflichten nach Artikel 449a CRR veröffentlicht. Hintergrund ist die Ausweitung dieser Pflicht auf alle Institute durch die so genannte CRR 3. Gleichzeitig existieren Unsicherheiten hinsichtlich der finalen Ausgestaltung, da der Gesetzgeber zentrale Aspekte der Taxonomie-Verordnung und zur Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive,
RTS zur Kalibrierung von Performance-Triggers tritt in Kraft
Der Regulatory Technical Standard („RTS“) bezüglich Performance-basierter Trigger für synthetische STS-Verbriefungen tritt am 11. April in Kraft, nachdem dieser am 22. März im Europäischen Journal veröffentlicht wurde. Somit werden die Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem synthetische Verbriefungen von einer pro-rata auf sequenzielle Tilgung wechseln müssen, nun endgültig fixiert. Diese Vorschriften dienen dazu, Investoren der
Neuer Homogenitäts-RTS tritt in Kraft
Der neue Homogenitäts-RTS wurde am 15. Februar im europäischen Journal veröffentlicht und tritt demnach am 6. März 2024 in Kraft. Dieser beinhaltet nun neben non-ABCP- und ABCP-Transaktionen auch synthetische Bilanzverbriefungen. Inhaltlich gleicht der RTS dem Final Draft, den die EBA am 14. Februar 2023 veröffentlicht hatte. Die Homogenitätsanforderungen bleiben somit im Vergleich zum aktuell gültigen
Harmonisierung des europäischen Berichts- und Meldewesens– wird es erst einmal schlimmer, bevor es besser wird?
Das europäische Berichts- und Meldewesen soll harmonisiert werden. Zum einen wurde kürzlich der European Single Access Point (ESAP) in europäischem Recht verankert (vgl. TSI kompakt vom 16. Januar 2024). Als zentrales europäisches Zugangsportal für hochgranulare Informationen einschließlich ESG-Daten von Unternehmen und Emittenten soll er die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von Investoren erleichtern. Im Idealfall wird er
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