Das europäische Berichts- und Meldewesen soll harmonisiert werden.
Zum einen wurde kürzlich der European Single Access Point (ESAP) in europäischem Recht verankert (vgl. TSI kompakt vom 16. Januar 2024). Als zentrales europäisches Zugangsportal für hochgranulare Informationen einschließlich ESG-Daten von Unternehmen und Emittenten soll er die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von Investoren erleichtern. Im Idealfall wird er zu einem Eckpfeiler für die Sicherung von Markttransparenz und Marktintegrität der europäischen Kapitalmärkte.
Auf der anderen Seite derselben Medaille steht das Integrated Reporting Framework (IReF), das ab 2027 die Zentralisierung des Berichts- und Meldewesens im Bankwesen anstrebt. Auch hier soll die Zentralisierung dazu beitragen, Kohärenz bei statistischen und aufsichtsrechtlichen Daten einschließlich ESG-Informationen sicherzustellen und den datentechnischen Aufwand der Finanzinstitute systematisch zu reduzieren.
Der Leitgedanke von IReF und ESAP lautet: „Define Once – Report Once“.
Vor dem Hintergrund dieser Ambitionen werfen jedoch die jüngste Konsultation der EBA zum Reporting von ESG-Risiken und die bankaufsichtlichen Prioritäten des SSM für die Jahre 2024-2026 (siehe ECB Banking Supervision: SSM supervisory priorities) bezüglich der Erfassung sogenannter Climate-related and Environmental (C&E) Risiken Fragen auf.
Die EBA-Konsultation konzentriert sich auf das Risikomanagement im Bankwesen und zielt darauf ab, zu erfahren, ob und in welchem Umfang die von ihr beaufsichtigten Institute ESG-Risiken im Risikomanagement berücksichtigen. Die systemrelevanten Banken, die vom SSM überwacht werden, sollen bis Ende 2024 die Erwartungen bezüglich der Integration von C&E-Risiken im Risikomanagement und darüber hinaus erfüllen. Der Hintergrund sind die Ergebnisse der Klima-Stresstests von 2022 , wonach Banken ESG-Informationen noch nicht hinreichend in ihre Stresstestrahmen und internen Modelle einbeziehen.
Es scheint, dass die Vorhaben von EBA und SSM hier wenig aufeinander abgestimmt sind. Angesichts der großen europäischen Ambitionen, ein harmonisiertes Rahmenwerk für Kapitalmärkte und Bankwesen zu schaffen, ist dies bedauerlich. Die aufsichtsrechtlichen Behörden sollten den Bemühungen der europäischen Gesetzgeber hinsichtlich des Anspruchs von IReF und ESAP gerecht werden – damit es in der Finanzberichterstattung nicht erst einmal schlimmer wird, bevor es besser wird.
Zur EBA Konsultation:
Reporting von ESG-Risiken
Zu den Reports der ECB Banking Supervision:
SSM supervisory priorities
2022 climate risk stress test