Zentrales europäisches Zugangsportal
Seit dem 9. Januar ist der European Single Access Point (ESAP) geltendes europäisches Recht. Dieses zentrale europäische Zugangsportal wird schrittweise bis zum Sommer 2027 Unternehmensdaten inklusive Nachhaltigkeitsinformationen an einem zentralen Ort für Marktteilnehmer öffentlich zugänglich machen. Die ESMA wird die Verwaltung dieses kostenlosen, zentralisierten und digitalen Zugangs zu öffentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen über Unternehmen in der EU übernehmen.
Die Idee für ein zentrales europäisches Zugangsportal geht vor allem auf Empfehlungen des High Level Forums (HLF) zur Kapitalmarktunion (CMU) vom Juni 2020 zurück (siehe TSI kompakt vom 19. Juni 2020). Das Ziel ist es, Unternehmen für Anleger sichtbarer zu machen und die Transparenz der Kapitalmärkte zu steigern.
Die Einrichtung des ESAP erfolgte durch die Verordnung (EU) 2023/2859. Zusätzlich wurden eine Änderungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/2869) und eine Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2864) parallel erlassen, um zahlreiche EU-Rechtsakte anzupassen, in denen meldepflichtige Informationen verortet sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungsrichtlinie bis zum 10. Januar 2026 in nationales Recht umsetzen.
Der weitere Prozess zum Aufbau des ESAP durch die ESMA einerseits und die Konsultation der ESMA zu den Disclosure Templates für Verbriefungen andererseits (siehe TSI kompakt vom 8. Januar 2024) laufen unabhängig voneinander.
Zur Veröffentlichung:
Verordnung (EU) 2023/2859 (ESAP) im Amtsblatt der Europäischen Union