Am 5. Oktober hat das Europäische Parlament die Verordnung „Europäische grüne Anleihen“ in erster Lesung beschlossen. Die Entscheidung erfolgt im Wesentlichen vor dem Hintergrund der informellen Einigung der EU-Gesetzgeber im Trilogverfahren zum European Green Bond Standard (EuGBS) als freiwilligen Standard für die Begebung von Anleihen (siehe TSI kompakt vom 02.05.2023). Hinsichtlich der Verwendung der Erlöse einer