Am 5. Oktober hat das Europäische Parlament die Verordnung „Europäische grüne Anleihen“ in erster Lesung beschlossen. Die Entscheidung erfolgt im Wesentlichen vor dem Hintergrund der informellen Einigung der EU-Gesetzgeber im Trilogverfahren zum European Green Bond Standard (EuGBS) als freiwilligen Standard für die Begebung von Anleihen (siehe TSI kompakt vom 02.05.2023). Hinsichtlich der Verwendung der Erlöse einer
EUGBS
Verbriefungen unter dem EuGBS – TSI Stellungnahme
Der Trilog im europäischen Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des European Green Bond Standards (EuGBS; siehe TSI kompakt Beitrag vom 6. Juli 2021) geht auf die Zielgerade. Über die Behandlung von Verbriefungen unter dem EuGBS sind sich die gesetzgebenden Institutionen jedoch noch nicht einig. In Ihrer Rolle als Vermittlerin hat die EU-Kommission am 20. September ein Non-Paper