Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine
Verbriefungsmarkt
Zahlungsverzugsverordnung und Europäisches Parlament gehen in die Pause – und kommen mit der neuen Wahlperiode zurück: Was bedeutet das für die Verbriefung von Handelsforderungen?
Bereits im September 2023 legte die Europäische Kommission im Rahmen des SME Relief Packages ihren Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung vor. Die anschließende Debatte konzentrierte sich vor allem auf die strikte Verkürzung der Zahlungsziele auf maximal 30 Tage und die Schaffung einer neuen Behörde zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung. Das Ziel war, die Verordnung im
EuGB-Verordnung – Konsultation zu Externen Prüfern
Ende März leitete die ESMA eine erste Konsultation zu technischen Standards für die Registrierung und Beaufsichtigung von unabhängigen Externen Prüfern (External Reviewer) im Zusammenhang mit der EU-Verordnung über grüne Anleihen (European Green Bond, EuGB) ein (siehe auch TSI kompakt vom 5. Oktober 2023). Die EuGB-Verordnung wird ab dem 21. Dezember 2024 wirksam sein, bis dahin
Fünfter Report der European Benchmark Exercise – weiteres Wachstum in ABCP und privaten Non-ABCP Märkten
Im Rahmen der marktgesteuerten Initiative von TSI, AFME und EDW wurde heute der fünfte European Benchmark Exercise (EBE) Report zum Stichtag 30. Juni 2023 veröffentlicht. Ziel der EBE ist die Erhöhung der Markttransparenz für private True-Sale-Verbriefungen in der EU und UK. Diese beinhalten sowohl ABCP- als auch bilanzfinanzierte Verbriefungen. Ausgenommen sind synthetische Verbriefungen und öffentliche
European Green Bond Standard: Positives Votum des Europäischen Parlaments
Am 5. Oktober hat das Europäische Parlament die Verordnung „Europäische grüne Anleihen“ in erster Lesung beschlossen. Die Entscheidung erfolgt im Wesentlichen vor dem Hintergrund der informellen Einigung der EU-Gesetzgeber im Trilogverfahren zum European Green Bond Standard (EuGBS) als freiwilligen Standard für die Begebung von Anleihen (siehe TSI kompakt vom 02.05.2023). Hinsichtlich der Verwendung der Erlöse einer
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