Am vergangenen Freitag, 14. Oktober 2022, lief die Konsultationsphase der EBA zum RTS-Entwurf für die Eigenmittelunterlegung von synthetischen Zinsüberschüssen (Synthetic Excess Spreads – „SES“), der sogenannten Exposure Value von SES, aus. Dazu hat die Association for Financial Markets in Europe (AFME) eine ausführliche Stellungnahme bei der EBA eingereicht. Die zugrundeliegenden Regelungen STS für synthetische Verbriefungen waren bereits am 9. April 2021 in Kraft getreten.
In ihrer Stellungnahme kritisiert AFME den vorliegenden RTS-Entwurf teilweise sehr deutlich im Hinblick auf die Tendenz zur kleinteiligen Regulierung, analog zu anderen Verordnungen in Zusammenhang mit Verbriefungen. Die hohe Qualität, die starke Performance und vor allem die hohe Relevanz von (synthetischen) Verbriefungen für die Finanzierung der Realwirtschaft in der EU werden dabei leider nicht adressiert.
Die wichtigsten Punkte der AFME Stellungnahme zum Exposure Value von SES im Überblick
- AFME stellt heraus, dass der RTS-Entwurf in seiner jetzigen Fassung die Verwendung von SES in praktisch allen synthetischen Verbriefungen unwirtschaftlich machen wird, da dadurch die Kapitalentlastung bei synthetischen Verbriefungen massiv verringert wird. Dies umfasst auch Verbriefungen, die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) gesponsert werden. Der EIF ist seit vielen Jahren von grundlegender Bedeutung bei der Unterstützung der Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft in der EU.
- Es wird kritisiert, dass der RTS ein weiteres Assessment darstellt, welches Banken beim Auflegen synthetischer Verbriefungen durchzuführen haben. Dies führt dazu, dass die regulatorischen Vorschriften immer kleinteiliger und umfassender werden, jedoch kein einheitliches Rahmenwerk mehr bilden – und die Wirtschaftlichkeit von synthetischen Verbriefungen somit weiter eingeschränkt wird.
- AFME attestiert dem RTS-Entwurf, dass die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für SES nicht „fit for purpose“ ist – weder mit dem Full Model Approach (FMA), noch mit dem Simple Model Approach (SMA). Sie unterlegt ihre Feststellung mit detaillierten Modell-Berechnungen für beide Ansätze und zeigt auf, dass diese zum einen keine angemessene Sensitivität aufweisen und zum anderen insgesamt unangemessen hohe Eigenmittelanforderungen errechnen.
- AFME favorisiert klar die im RTS-Entwurf angesprochene bestehende Berechnungsmethode der EZB. Zudem wird das Wahlrecht der Ansätze als unnötig sowie in der Ausgestaltung als unpraktikabel abgelehnt.
- Die Stellungnahme kritisiert auch das Fehlen einer Grandfathering-Regelung, was für Bestandstransaktionen große Probleme hinsichtlich des STS-Status aufwirft.
Die AFME-Stellungnahme adressiert eine ganze Reihe weiterer wichtiger Punkte und ist insgesamt sehr fundiert geschrieben und mit stichhaltigen Argumenten unterlegt. Daher unterstützt die TSI die AFME-Stellungnahme ausdrücklich. Es bleibt nun abzuwarten, wie viele der aufgeworfenen Punkte die EBA in ihrem Final Draft berücksichtigen wird.