Am 25. März hat das EU-Parlament hat Gesetzesentwürfe zu STS für synthetische und NPL-Verbriefungen im Rahmen des Capital Market Recovery Package (CMRP) verabschiedet. Nur wenige Tage später und noch vor Ostern erfolgte die noch erforderliche Zustimmung der EU-Minister im Rat, die Veröffentlichung im Amtsblatt ist mit heutigem Datum erfolgt. Aufgrund der verkürzten Veröffentlichungsfrist auf 3 Tage werden diese neuen Verbriefungsregeln somit bereits am kommenden Freitag, den 9. April 2021 in Kraft treten. Die Regelungen zur Behandlung von synthetischem Excess Spread treten erst im April 2022 in Kraft, da hierfür noch technische Regulierungsstandards (RTS) durch die EBA zu entwickeln sind.
Die neuen Verbriefungsregeln ermöglichen den synthetischen Verbriefungen den Zugang zum Status „einfache, transparente und standardisierte“ („STS“), der zuvor nur für „True Sale“-Verbriefungen verfügbar war.
Die TSI begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie das derzeitige Ungleichgewicht in Bezug auf den Zugang zum STS-Status zwischen traditionellen „True Sale“-Verbriefungen und synthetischen Verbriefungen beseitigen werden. Über die 100%ige Tochter, die STS Verification International GmbH (SVI) stehen wir Kunden bereits jetzt zur Verfügung, um mit Ihnen mögliche Verifizierungen für spezifische synthetische Verbriefungen zu diskutieren. Zu diesem Zweck hat die SVI ein neues Verifizierungs-Checklisten-Schema entwickelt und eine geänderte Gebührenordnung eingeführt, die die Besonderheiten von bilanzwirksamen synthetischen Verbriefungen berücksichtigt. Beide Dokumente treten in Kraft, sobald die zuständige Behörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, „BaFin“) die Zulassung von SVI als Drittpartei gemäß Artikel 28 der Verbriefungsverordnung formell auf synthetische Verbriefungen gemäß Artikel 28 der Verbriefungsverordnung erweitert hat. Der Antrag auf Erweiterung wurde mit dem Beschluss des EU-Parlaments am 25. März 2021 an die zuständige Aufsichtsbehörde eingereicht.
Weitere Hintergründe und die finalen Texte zu den Änderungen der CRR und der Verbriefungsverordnung finden Sie hier.