Vom 15. Dezember 2025 bis 9. Februar 2026 führte die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation zu ihren Vorschlägen zur Anpassung der Verbriefungsverordnung durch. Diese bezog sich explizit nur auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Verbriefungsverordnung, nicht in der CRR. Die TSI hat zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft, Leaseurope und Eurofinas eine Stellungnahme eingereicht und insbesondere
Verbriefungsverordnung
Europäischer Rat beschließt Position zur Verbriefungsregulierung
Eine Woche nach dem Bericht des Rapporteurs des EU-Parlaments (siehe TSIkompakt Artikel vom 12. Dezember) hat nun der Europäische Rat seine Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Verbriefungsverordnung beschlossen. Im Gegensatz zum Parlament ist die Positionierung des EU-Rats damit final. Die Vorschläge gehen weiter als die der EU-Kommission, bleiben jedoch hinter denen
Konstruktiver Berichtsentwurf durch Rapporteur des EU-Parlaments zur Verbriefungsregulierung
Am 12. Dezember hat der Rapporteur des Europäischen Parlaments (EP), Ralf Seekatz, seinen Berichtsentwurf zur Verbriefungsverordnung und CRR veröffentlicht. Damit legt er das Fundament der Parlaments-Positionierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission aus dem Sommer zur Überarbeitung der Verbriefungsregulierung (siehe TSIkompakt vom 17. Juni). Der Rapporteur des EP geht erfreulicherweise über die Vorschläge der Europäischen Kommission
ESMA veröffentlicht Ergebnisse zur Konsultation über Private Disclosure Templates
Die ESMA hat am 17. Juli 2025 die Ergebnisse ihrer Konsultation zu privaten Verbriefungen veröffentlicht (siehe TSI kompakt vom 31.März). Ziel war es, ein vereinfachtes Disclosure Template für private Transaktionen einzuführen. Dieses sollte besser auf die Bedürfnisse der Aufsicht zugeschnitten sein und unnötige Reportingfelder eliminieren. Marktteilnehmer begrüßten die Initiative grundsätzlich, kritisierten jedoch die Komplexität des
EBA befürwortet Waiver für synthetische Bilanzverbriefungen in Italien
Die EBA hat eine Anfrage der italienischen Wertpapieraufsicht Consob (gleichzeitig zuständige Behörde in Italien gemäß der Verbriefungsverordnung u. a. bezüglich der STS-Verbriefungen) positiv votiert. In dieser hatte die Consob eine Abweichung von den Vorgaben des Artikels 26e(10) der Verbriefungsverordnung für italienische Banken vorgeschlagen. Diese Entscheidung könnte sich positiv auf den synthetischen Verbriefungsmarkt in Italien auswirken.




