Die EBA hat eine Anfrage der italienischen Wertpapieraufsicht Consob (gleichzeitig zuständige Behörde in Italien gemäß der Verbriefungsverordnung u. a. bezüglich der STS-Verbriefungen) positiv votiert. In dieser hatte die Consob eine Abweichung von den Vorgaben des Artikels 26e(10) der Verbriefungsverordnung für italienische Banken vorgeschlagen. Diese Entscheidung könnte sich positiv auf den synthetischen Verbriefungsmarkt in Italien auswirken.
Verbriefungsverordnung
Artikel 44 Konsultation – gemeinsame Stellungnahme mit der Deutschen Kreditwirtschaft
Die TSI hat zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft eine Stellungnahme zur Artikel 44 Konsultation der ESAs eingereicht (siehe TSI kompakt Artikel vom 12. Dezember 2023). Durch die gemeinsame Erarbeitung der Stellungnahme mit den Partnern der TSI sowie durch die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft konnte umfangreiches Feedback konsolidiert werden mit einer breiten Abdeckung des
Neue UK-Verbriefungsregulierung – FCA eröffnet Konsultation
Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) hat eine Konsultation zur neuen UK-Verbriefungsregulierung eröffnet. Nach dem Brexit wurde zunächst die europäische Verbriefungsverordnung in britisches Recht übersetzt, was im UK als „retained EU law“ bezeichnet wird. Dieses retained EU law soll nach und nach in britisches Recht umgewandelt werden. Das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium (HM
ESMA aktualisiert Q&A zur Verbriefungsverordnung
Die ESMA hat am 13. Juli 2023 das Q&A (Questions & Answers) zur Verbriefungsverordnung (SECR) aktualisiert. In diesem Dokument beantwortet die ESMA Fragen aus dem Markt zur SECR. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Detailfragen zur praktischen Umsetzung der regulatorischen Vorschriften. Ziel der Q&A-Liste ist eine einheitliche Anwendung der SECR in der täglichen Umsetzung
EZB-Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht
Am 18. März hat die EZB ihren Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht. Bereits Mitte Mai 2021 hatte sie den Beschluss getroffen, die Anforderungen an den Risikoselbstbehalt, die Transparenz und die Wiederverbriefung für alle Verbriefungen (gemäß der Artikel 6-8 der EU-Verbriefungsverordnung) selbst zu überwachen.