
Die ESMA hat am 17. Juli 2025 die Ergebnisse ihrer Konsultation zu privaten Verbriefungen veröffentlicht (siehe TSI kompakt vom 31.März). Ziel war es, ein vereinfachtes Disclosure Template für private Transaktionen einzuführen. Dieses sollte besser auf die Bedürfnisse der Aufsicht zugeschnitten sein und unnötige Reportingfelder eliminieren. Marktteilnehmer begrüßten die Initiative grundsätzlich, kritisierten jedoch die Komplexität des Vorschlags, den eingeschränkten Anwendungsbereich und das Risiko rechtlicher Inkonsistenz. Die Mehrheit sprach sich daher gegen eine kurzfristige Umsetzung aus. Die ESMA folgt dieser Forderung nun und will mögliche Anpassungen erst nach Abschluss der Level-1-Reform weiterverfolgen.
Die ESMA fast die Kernergebnisse aus den Rückmeldungen der Stakeholder wie folgt zusammen:
- Anpassungen verschieben: Änderungen der technischen Standards sollen erst nach den Anpassungen im Level-1-Rahmen erfolgen. Somit könnten unnötige Kosten- und mögliche Doppelbelastungen vermieden werden.
- Aufsicht im Fokus: Die Offenlegung bei privaten Transaktionen soll sich künftig stärker auf die Bedürfnisse der Aufsicht ausrichten. Investoreninformation über regulatorische Templates ist bei privaten Transaktionen aufgrund ihres bilateralen Charakters nicht erforderlich.
- Proportionalität: Die Templates sollen künftig stärker am Proportionalitätsprinzip ausgerichtet werden: Weniger Felder, keine Loan-Level-Daten, reduzierte Frequenz.
- Anwendungsbereich erweitern: Eine vereinfachte Offenlegung sollte gem. Marktmeinung auch für Drittstaaten-Transaktionen ermöglicht werden.
Holistischer Ansatz gefordert
Marktteilnehmer wünschen Vereinfachung, aber keine isolierte Teilreform. Eine konsistente, praxisnahe Neuausrichtung der Offenlegung kann private Verbriefungen effizienter und investorenfreundlicher machen. Der eingeschränkte Geltungsbereich und ein hoher Erfüllungsaufwand gefährden ansonsten die Attraktivität insbesondere grenzüberschreitender Transaktionen.
Ausblick
Die ESMA plant vorerst keine Änderungen. Die Behörde will die Ergebnisse der Konsultation in die laufende Überarbeitung der Verbriefungsverordnung einbringen. Darin spiegelt sich die absehbare aufsichtsrechtliche Federführung der EBA gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verbriefungsverordnung. Eine neue Konsultation kündigt die ESMA derzeit daher nicht an. Wir werden, die Reform des Level-1-Rahmens daher weiterhin eng begleiten.