Die EBA hat eine Anfrage der italienischen Wertpapieraufsicht Consob (gleichzeitig zuständige Behörde in Italien gemäß der Verbriefungsverordnung u. a. bezüglich der STS-Verbriefungen) positiv votiert. In dieser hatte die Consob eine Abweichung von den Vorgaben des Artikels 26e(10) der Verbriefungsverordnung für italienische Banken vorgeschlagen. Diese Entscheidung könnte sich positiv auf den synthetischen Verbriefungsmarkt in Italien auswirken.
Anforderungen an Barsicherheiten für italienische Banken nicht erfüllbar
Hintergrund der Anfrage der Consob ist die im Artikel 26e(10) der Verbriefungsverordnung formulierte Anforderung an im Rahmen einer synthetischen Verbriefung hinterlegte Barsicherheiten. Diese müssen gemäß Verbriefungsverordnung bei einer Bank mit einer Bonitätsstufe von mindestens CQS 2 hinterlegt werden. Bei synthetischen Verbriefungen ist dies häufig die Originatorbank selbst. Aufgrund des schwachen Länderrating Italiens (BBB und damit CQS 3) kann diese Voraussetzung aktuell von keiner italienischen Bank erfüllt werden. Dieses Kriterium stellt somit aktuell ein großes Hemmnis für den synthetischen Verbriefungsmarkt in Italien dar.
Waiver könnte Anzahl der synthetischen Bilanzverbriefungen in Italien ansteigen lassen
Die EBA hat diesem Antrag nun stattgegeben und auch italienische Banken mit der Bonitätsstufe CQS 3 als geeignet für das Halten von Barsicherheiten angesehen. Dies eröffnet nunmehr einer Vielzahl italienischer Banken die Möglichkeit, synthetische STS-Verbriefungen mit einer Barbesicherung zu emittieren.
Fazit
Die Entscheidung der EBA ist zu begrüßen, da sie unangemessene aufsichtsrechtliche Hemmnisse löst, welche pauschal ein ganzes Land betreffen. Als Folge davon ist mit einer Belebung des synthetischen Verbriefungsmarktes in Italien zu rechnen.