Die EBA hat eine Anfrage der italienischen Wertpapieraufsicht Consob (gleichzeitig zuständige Behörde in Italien gemäß der Verbriefungsverordnung u. a. bezüglich der STS-Verbriefungen) positiv votiert. In dieser hatte die Consob eine Abweichung von den Vorgaben des Artikels 26e(10) der Verbriefungsverordnung für italienische Banken vorgeschlagen. Diese Entscheidung könnte sich positiv auf den synthetischen Verbriefungsmarkt in Italien auswirken.