
Vom 15. Dezember 2025 bis 9. Februar 2026 führte die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation zu ihren Vorschlägen zur Anpassung der Verbriefungsverordnung durch. Diese bezog sich explizit nur auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Verbriefungsverordnung, nicht in der CRR. Die TSI hat zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft, Leaseurope und Eurofinas eine Stellungnahme eingereicht und insbesondere die im Folgenden beschriebenen Punkte der Kommissionsvorschläge adressiert.
Zentrale Punkte der Stellungnahme
- Definition öffentliche Verbriefung: Die vorgeschlagene Neudefinition würde zahlreiche private Transaktionen unbeabsichtigt erfassen und muss geändert werden.
- Due‑Diligence bei Non-EU Transaktionen: Die unveränderten Regeln für Transaktionen in Drittländern benachteiligen EU‑Investoren weiterhin substanziell gegenüber internationalen Wettbewerbern.
- Transparenzanforderungen: Die vorgeschlagenen Anpassungen sind positiv, benötigen jedoch noch Klarstellungen im Detail.
- STS und SSPE‑Pflicht: Eine SSPE‑Einbindung sollte bei traditionellen Verbriefungen keine Voraussetzungen für den STS-Status sein.
- STS und Unfunded Credit Protection: Die vorgesehenen Kriterien schränken den Kreis potenzieller (Rück-)Versicherer als unbesicherte Garantiegeber unter STS zu stark ein und sind marktgerecht anzupassen.
- Weitere STS‑Kriterien: Einige Kriterien sind schwer umsetzbar und sollten praxistauglich überarbeitet werden.
- Sanktionsregime: Die vorgeschlagene Ausweitung der Sanktionen würde zu Verunsicherung unter Investoren führen und könnte Markteintrittsbarrieren erhöhen.
Einordnung der Konsultation und Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren
Die Kommission hatte ihre Reformvorschläge bereits im Juni 2025 vorgelegt. Das Timing dieser Konsultation kam somit durchaus überraschend, liegen die finale Positionierung des Rates (siehe TSIkompakt vom 19. Dezember 2025) und der Berichtsentwurf des Rapporteurs des EU-Parlaments (siehe TSIkompakt vom 12. Dezember 2025) bereits vor. Die finale Parlamentsposition soll bis Mai stehen, danach startet der Trilog. Spätestens hier sollten dann auch die Ergebnisse dieser Konsultation Berücksichtigung finden.
Zur gemeinsamen Stellungnahme von TSI, DK, Leaseurope & Eurofinas