Der Trilog im europäischen Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des European Green Bond Standards (EuGBS; siehe TSI kompakt Beitrag vom 6. Juli 2021) geht auf die Zielgerade. Über die Behandlung von Verbriefungen unter dem EuGBS sind sich die gesetzgebenden Institutionen jedoch noch nicht einig.
In Ihrer Rolle als Vermittlerin hat die EU-Kommission am 20. September ein Non-Paper zur Behandlung von Verbriefungen unter dem EuGBS veröffentlicht. Darin zeigt sie verschiedene Optionen zur Anwendung des Use-of-Proceeds-Ansatzes im EuGBS bei „grünen“ (True-Sale) Verbriefungen auf. Sie stellt dabei unter anderem auf den von der EBA am 2. März veröffentlichten Bericht ab (siehe TSI kompakt Beitrag vom 2. März 2022). Die von der Europäischen Kommission aufgezeigten Optionen sind im Folgenden dargestellt.
Optionen für die Behandlung von Verbriefungen unter dem EuGBS gem. EU-Kommission
- Option 1: Use-of-Proceeds Ansatz beim SPV (aktueller EuGBS Ansatz): In diesem Szenario würde die Verbriefung nur das Green Bond Label erhalten, wenn die verbrieften Assets taxonomiekonform sind.
- Option 2: Use-of-Proceeds Ansatz beim Originator sowie zusätzliche Transparenzvorschriften (EBA-Empfehlung): Bei dieser Option würden die Pflichten unter dem EuGBS auf den Originator und nicht auf das SPV angewendet werden.
- Option 3: „Double Green“ – Die Pflichten des EuGBS werden auf SPV und Originator angewandt.
- Option 4a: Es wird zunächst Option 2 angewendet und es wird dann auf Option 1 umgestellt.
- Option 4b: Es wird zunächst Option 2 angewendet und es wird dann auf Option 3 umgestellt.
TSI unterstützt EBA-Empfehlung
Die EBA hat sich seinerzeit für eine Anwendung des EuGBS auf den Originator von Verbriefungen ausgesprochen. Die TSI hat anlässlich der Veröffentlichung des Non-Papers und des offenen Streitpunkts der europäischen Co-Gesetzgeber zum Umgang mit grünen Verbriefungen ein Positionspapier veröffentlicht. Die TSI unterstützt dabei die Position der EBA, die im Non-Paper der Kommission unter Option 2 aufgeführt wird. Diese Anwendung des EuGBS stellt den Originator in den Fokus der Betrachtung und empfiehlt zusätzliche Anforderungen an die Transparenzvorschriften der Verbriefung. Der Vorschlag der TSI diesbezüglich lautet, dass der durchschnittliche Grad an Nachhaltigkeit im verbrieften Forderungspool nicht schlechter sein sollte als im Gesamtportfolio des Originators. In einer früheren Stellungnahme hat die TSI bereits dargestellt, dass für Option 1 schlicht noch zu wenig grüne Assets im Markt sind. Emittenten würden bei Festlegung auf Option 1, 3 oder 4 auf andere Anleiheinstrumente wie unbesicherte Anleihen ausweichen und Verbriefungen würden quasi für ihre Transparenz bestraft.
Die dargestellten sonstigen Optionen würden somit den Verbriefungsmarkt und seine wichtige Rolle in der Finanzierung der grünen Transformation hemmen. Die TSI empfiehlt daher ausdrücklich die Umsetzung des EBA-Ansatzes (Option 2).
Über die weiteren Fortschritte im Trilog zum EuGBS halten wir Sie informiert.
>> Zur Stellungnahme der TSI zu Verbriefungen unter dem EuGBS