Die EU-Kommission hat den mit Spannung erwarteten Entwurf einer Verordnung für den EU Green Bond (EuGB)-Standard im Rahmen ihrer Sustainable Finance-Strategie vorgestellt. Der EU Green Bond (EuGB)-Standard soll auch Emittenten grüner Anleihen außerhalb der EU offenstehen. Der vorgeschlagene Entwurf enthält vier Hauptanforderungen:
- Die durch die Anleihe eingenommenen Mittel sollten vollständig für Projekte verwendet werden, die mit der Taxonomie übereinstimmen bzw. helfen, eine wirtschaftliche Aktivität langfristig an die EU-Taxonomie anzupassen („Use-of-Proceeds“).
- Durch detaillierte Berichtsanforderungen muss vollständige Transparenz darüber herrschen, wie die Anleiheerlöse zugewiesen werden.
- Alle grünen Anleihen gemäß EuGB-Standard müssen von einem externen Prüfer kontrolliert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verordnung eingehalten wird und die finanzierten Projekte im Einklang mit der Taxonomie sind. Für staatliche Emittenten ist hier eine besondere, aber begrenzte Flexibilität vorgesehen.
- Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten gemäß EuGB-Standard erbringen, müssen bei der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA registriert sein und von dieser überwacht werden. Dies soll die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Dienstleistungen und Prüfungen sicherstellen, um Anleger zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten. Auch hier ist für staatliche Emittenten eine besondere, begrenzte Flexibilität vorgesehen.
Der Entwurf sieht einen freiwilligen „Goldstandard“ vor. Insofern kann man weiterhin von einer Koexistenz verschiedener ESG- oder Green-Labels ausgehen. Wer allerdings den EuGB-Standard für seine Emissionen verwenden will, muss anspruchsvolle und einheitliche Anforderungen erfüllen. Ein einheitlicher Ansatz für alle Anleiheemissionen wie Staatsanleihen, Covered Bonds, Unternehmensanleihen und Verbriefungen ist ebenso zu begrüßen wie der Use-of-Proceeds Ansatz: Dies bedeutet, dass sich der Fokus stärker auf die Finanzierung von Unternehmen und wirtschaftliche Aktivitäten hin zur nachhaltigen Transformation statt ausschließlich auf bereits bestehende grüne Assets richtet.
Weitere Informationen:
zur Presseerklärung der EU-Kommission
zu den Anlagen des Gesetzesentwurfes
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