Die EBA hat am 25. April 2023 den Final Draft zum RTS zum Exposure Value von synthetischen Excess Spreads (SES) veröffentlicht. Der ursprüngliche Draft wurde am 9. August 2022 veröffentlicht und bis Oktober 2022 konsultiert (siehe TSI kompakt Artikel vom 11. August 2022). Die Pflicht zur Hinterlegung des SES mit Eigenmitteln stammt aus dem im März 2021 erlassenen Capital Markets Recovery Package.
Ursprünglicher Draft erhielt viel Kritik
Während der Konsultationsphase haben viele Marktteilnehmer den Entwurf des RTS deutlich kritisiert. Darunter auch AFME, die eine fundierte und ausführliche Stellungnahme bei der EBA eingereicht und darauf hingewiesen hat, dass die vorgeschlagenen Regelungen Verbriefungen mit SES unwirtschaftlich machen würden. Dies betrifft u. a. die synthetischen Bilanzverbriefungen mit Beteiligung des EIF als Investor. Aufgrund der profunden Argumentation in der Stellungnahme und der Bedeutung des SES für den synthetischen Verbriefungsmarkt in Europa, hat sich die TSI der Stellungnahme von AFME angeschlossen. Hauptkritikpunkte:
- die zu kleinteilig geratene Regelung,
- der Zeithorizont bei der Berechnung des erwarteten Verlustes stimmte nicht mit der CRR überein (ein Jahr vs. Laufzeit der Verbriefung),
- die viel zu konservative Kalibrierung der Berechnungsmethoden für den SES Exposure Value sowie
- das fehlende Grandfathering.
Für Details siehe TSI kompakt Artikel vom 17. Oktober 2022.
EBA setzt wesentliche Kritikpunkte im Final Draft um
Der nun veröffentlichte Final Draft geht auf die wesentlichen Kritikpunkte ein. Heraus gekommen ist ein neuer RTS, der, wenn auch immer noch sehr technisch, deutlich praktikabler und risikoadäquater wirkt. Die wesentlichen Anpassungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der mit dem ersten Entwurf eingeführte und überreguliert wirkende Full Model Approach zur Berechnung des Exposure Values wurde wieder aus dem RTS herausgenommen. Grundlage für die Berechnung bleibt somit ein adjustierter Simple Model Approach.
- Der Faktor für use-it-or-loose-it SES wurde von 0,8 auf 0,6 gesenkt und ist demnach weniger konservativ ausgestaltet.
- Es wurde eine Ausnahmeregelung für Verbriefungen mit use-it-or-loose-it SES geschaffen, bei denen der SES geringer ist als der durch die Verbriefung generierte Excess Cash und bezogen auf 1 Jahr geringer als der erwartete Verlust. Sind beide Bedingungen erfüllt, kann der Exposure Value auf null gesetzt werden.
- Es wurde ein „Full Grandfathering“ für Bestandstransaktionen eingeführt.
Einschätzung und Fazit
Die EBA hat erfreulicherweise die Kritik aus dem Markt sehr umfassend im Final Draft des RTS zum Exposure Value von synthetischen Excess Spreads berücksichtigt. Hervorzuheben ist die oben genannte Ausnahmeregelung für SES. Diese verhindert, dass Originatoren Eigenmittel für aus Einnahmen abgedeckte Verluste bilden müssen. Zudem wurde hier der übliche 1-Jahres-Horizont bei der Berechnung des erwarteten Verlustes aufgegriffen. Dieser führt nun zu einem Einklang mit der CRR und den STS-Kriterien. Letztere geben vor, dass bezogen auf ein Jahr der SES nicht höher als der erwartete Verlust sein darf. Diese Regelung dürfte dazu führen, dass auch zukünftig die meisten Transaktionen mit SES wirtschaftlich bleiben, insbesondere solche unter Beteiligung des EIF als Investor. Die Full-Grandfathering-Regelung führt zudem dazu, dass sich die drohende Unwirtschaftlichkeit für Bestandstransaktionen nicht materialisiert.
Das detaillierte Feedback aus dem Markt bleibt abzuwarten. Es dürfte jedoch wohlwollend und deutlich positiver ausfallen als während der Konsultation im letzten Herbst.