Im Rahmen des Capital Markets Recovery Package wurde im März 2021 die Aufnahme von STS für Bilanzverbriefungen in die Verbriefungsverordnung und der entsprechenden Anpassungen in der CRR beschlossen (s. TSI kompakt Artikel vom 25. März 2021). Die Pflicht zur Unterlegung von synthetischem Zinsüberschuss, dem sog. Synthetic Excess Spread („SES“) mit Eigenmitteln stellt dabei einen wesentlichen Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Bilanzverbriefungen dar. Entsprechend wurde der Artikel 248 (1) CRR um den Abschnitt (e) ergänzt. Dieser regelt die Berechnung des entsprechenden Risikopositionswerts. Der am 9. August 2022 veröffentlichte RTS konkretisiert nun diese Berechnungsmethodik.
Der RTS im Überblick
Der RTS regelt im Wesentlichen die Berechnung des in zukünftigen Zeiträumen für die Verlustabsorption zur Verfügung stehenden Synthetic Excess Spread gem. Art. 248 (1) (e) (iv). Der jeweils zur Verfügung stehende SES aus der aktuellen bzw. aus vergangenen Perioden gem. Art. 248 (1) (e) (i)-(iii) ist in voller Höhe als Risikopositionswert (Exposure Value oder „EV“) anzusetzen.
Für die Berechnung des SES für zukünftige Zeiträume führt die EBA nunmehr einen Full Model Approach (FMA) und einen Simplified Model Approach (SMA) ein. Der Fokus beim FMA liegt dabei auf der Modellierung unterschiedlicher Verlustszenarien: Verluste verteilen sich insbesondere auf den Beginn der Laufzeit, sind gleichverteilt oder treten vermehrt am Ende der Laufzeit auf. Die Zuordnung des dann in der jeweiligen Periode verfügbaren Synthetic Excess Spread zum arithmetischen Mittel der kalkulierten Verluste erfolgt in der gleichen Periode. Die Summe der den Verlusten zugeteilten Synthetic Excess Spread ergibt dann den Exposure Value.
Beim SMA wird der SES der nächsten Periode mit der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der Transaktion multipliziert und mit einem zusätzlichen Multiplikator gewichtet. Der Multiplikator stellt die Kapazität des SES zur Verlust-Absorption dar und ist entsprechend konservativ angelegt, so dass sich unter dem SMA jeweils ein höherer Exposure Value als beim FMA ergeben dürfte.
Der Vorteil des FMA ist die Generierung geringerer Exposure Values. Demgegenüber steht allerdings die Pflicht, das Modell jährlich von einem unabhängigen Prüfer reviewen zu lassen sowie der höhere Aufwand bei der Kalkulation des EVs. Ein Modell darf zudem immer nur zum neuen Kalenderjahr gewechselt werden.
Fazit
Die Hinterlegungspflicht des Synthetic Excess Spread mit Eigenmitteln stellt Aufwand dar. Der Full Model Approach könnte sich zudem als unangemessener Kostentreiber entpuppen. Insgesamt dürfte Unverständnis darüber herrschen, warum die sehr gut performenden europäischen synthetischen Verbriefungen mit weiteren Auflagen bedacht werden. Ob zumindest ein pragmatischer Ansatz hierfür gefunden wurde, ist nach erstem Eindruck zweifelhaft.
Weiterer Ablauf
Die EBA bittet um Stellungnahmen, die insbesondere auf die 13 Fragen in der Konsultation eingehen. Darin ist auch die Frage aufgegriffen, ob für „use-it-or-loose-it SES“ ein alternativer Ansatz gewählt werden soll. Als „use-it-or-loose-it SES“ bezeichnet man solche SES, die in einer Periode entweder zur Verlustabsorption genutzt werden oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Für Rückmeldungen haben die Marktteilnehmer bis zum 14. Oktober Zeit. Seitens TSI werden wir diese Konsultation aktiv begleiten und eine konsolidierte Stellungnahme einreichen.