UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities)-Fonds dürfen in Verbriefungen investieren, wobei für solche Investitionen eine Konzentrationsgrenze von 10 % gilt. Im Rahmen einer Konsultation zur UCITS-Richtlinie Eligible Assets Directive (siehe TSI kompakt vom 15. April 2025) hat die ESMA mit Marktteilnehmern das Für und Wider einer Anpassung der Konzentrationsgrenze diskutiert. Gemischtes Feedback aus der
STS-Verbriefung
ESMA veröffentlicht Analyse des europäischen Verbriefungsmarkt – Vorsicht bei der Interpretation der Daten geboten
Die ESMA hat den europäischen Verbriefungsmarkt analysiert. Basis sind Daten der Verbriefungsregister zum Stichtag 31. Dezember 2022. Die Analyse konzentriert sich im Wesentlichen auf öffentliche ABS, die seit Einführung der Verbriefungsverordnung 2019 emittiert wurden, „UK-Verbriefungen“ werden nicht berücksichtigt. Die ESMA ist sich bewusst, dass die Aussagekraft der Analyse durch diese technisch detaillierte Betrachtung eines speziellen
EBA konsultiert Entwurf RTS zu Synthetic Excess Spread
Im Rahmen des Capital Markets Recovery Package wurde im März 2021 die Aufnahme von STS für Bilanzverbriefungen in die Verbriefungsverordnung und der entsprechenden Anpassungen in der CRR beschlossen
Empfehlungen des High Level Forums Kapitalmarktunion für Verbriefungen
Nachdem bereits in ihrem Zwischenbericht 2019 grundsätzliche Empfehlungen zur Vollendung der Kapitalmarktunion bis hin zu einem Level Playing Field von ABS und Covered Bonds enthalten sind, legt das High Level Forum (HLF) zur Kapitalmarktunion (CMU) nun noch einmal mit Empfehlungen nach. Am 10. Juni 2020 hat es seinen Abschlussbericht an die Europäische Kommission vorgelegt. Neben
Positionspapier zu EBA-Konsultation STS für synthetische Verbriefungen
Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft und die TSI haben in einem gemeinsamen Positionspapier zu der EBA-Konsultation Stellung bezogen, wie STS für synthetischen Verbriefungen angewendet werden kann. Die Veröffentlichung der EBA vom 25.09.2019 ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
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