Am Freitag, den 24. Juli 2020, hat die Europäische Kommission den nächsten gesetzgeberischen Schritt unternommen, um die mit Inkrafttreten der STS-Verordnung 2019 begonnene Reform der Verbriefungsregeln zu vervollständigen. Erst im Juni 2020 hat das High Level Forum zur Vollendung der Kapitalmarktunion seinen Abschlussbericht vorgelegt und eine Reihe wegweisender Empfehlungen für Verbriefungen gemacht. Zwei dieser Empfehlungen
STS-Verordnung
SVI: BaFin-Zulassung jetzt auch für RMBS und ABCP
Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die BaFin nun die Zulassung für die SVI auf alle Assetklassen und Transaktionstypen erweitert, also insbesondere auch für RMBS, Unternehmenskredite und Handelsforderungen sowie für den Transaktionstyp Asset-Backed Commercial Paper („ABCP“).
Die STS Verification International GmbH (SVI) geht an den Start
Die Integration der europäischen Kapitalmärkte ist für Europa von hoher Bedeutung. Die Schaffung eines stabilen europäischen Verbriefungsmarktes ist ein wesentlicher Baustein dazu. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechtsrahmen für „simple, transparent and standardised“ – kurz: STS-Verbriefungen – war folglich eines der wichtigsten Vorhaben im Rahmen des EU-Projekts Kapitalmarktunion.
STS: Von der Verordnung über die RTS zu den Guidelines
Seit Spätsommer 2017 liegt die STS-Verordnung für Verbriefungen vor. Kurz vor Jahreswechsel folgten die Regulatory Technical Standards (RTS) von EBA und ESMA. Nunmehr hat die EBA zum Ende April auch ihre Überlegungen für die Guidelines vorgelegt, getrennt nach ABCPs und Term-ABS. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum zum 20. Juli 2018. Zu den Guideline-Enwürfen: Consultation Paper