
Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft und die TSI haben in einem gemeinsamen Positionspapier zu der EBA-Konsultation Stellung bezogen, wie STS für synthetischen Verbriefungen angewendet werden kann. Die Veröffentlichung der EBA vom 25.09.2019 ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Erstens beinhaltet sie eine umfangreiche Analyse über die positive Entwicklung und starke Performance des europäischen Marktes für synthetische Verbriefungen, der seit Beginn der Finanzkrise eine wichtige Rolle in der Kapitalsteuerung von Banken spielt. Und zweitens hat die EBA einen detaillierten und gut durchdachten Vorschlag zur analogen Anwendung von STS-Kriterien für synthetische Verbriefungen vorgelegt.
KMU-Finanzierung und Verbriefungen
Insbesondere der europäische KMU-Sektor, der größtenteils über Kredit finanziert wird, sollte von allen Arten von Kreditprogrammen profitieren, die über die Verbriefungsmärkte finanziert werden können, anstatt ausgeschlossen zu werden. Synthetische Verbriefungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verbriefungsmärkte und ein wichtiges Instrument des Kreditrisikotransfers. Sie sollten daher in einen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen einbezogen werden.
Position der Deutschen Kreditwirtschaft und TSI
Angesichts der sehr positiven Akzeptanz des STS-Labels in traditionellen Verbriefungen durch die Marktteilnehmer empfehlen wir, auf dieser Entwicklung aufzubauen. Eine weitere Fragmentierung und Komplexität der Vorschriften sollte vermieden werden. Und aus diesem Grund sollte der bestehende STS-Rahmen so weit wie möglich auch auf synthetische Verbriefungen angewendet werden. Dies betrifft sowohl die STS-Kriterien selbst als auch die mit dem STS-Label verbundenen, regulatorischen Vorteile wie beispielsweise reduzierte Kapitalrisikogewichte. Generell sollte ein verbriefbares Forderungsportfolio konsistent behandelt werden und unabhängig davon, ob eine true sale Verbriefung durchgeführt wird (unabhängig davon, ob ausschließlich zu Finanzierungszwecken oder mit Risikotransfer) oder ob eine synthetische Verbriefung gewählt wird (Fokus auf Risikotransfer). Um den Besonderheiten synthetischer Transaktionen Rechnung zu tragen, sind jedoch bestimmte Anpassungen der STS-Kriterien erforderlich. Darüber hinaus sollte das erforderliche Maß an Transparenz sorgfältig analysiert werden. Der hohe STS-Standard hinsichtlich Transparenz gegenüber den involvierten Parteien darf nicht zu breiten Offenlegungspflichten gegenüber unbeteiligten Dritten führen.