
Der neue Homogenitäts-RTS wurde am 15. Februar im europäischen Journal veröffentlicht und tritt demnach am 6. März 2024 in Kraft. Dieser beinhaltet nun neben non-ABCP- und ABCP-Transaktionen auch synthetische Bilanzverbriefungen.
Inhaltlich gleicht der RTS dem Final Draft, den die EBA am 14. Februar 2023 veröffentlicht hatte. Die Homogenitätsanforderungen bleiben somit im Vergleich zum aktuell gültigen RTS größtenteils unverändert. Der neue RTS gilt zudem nur für Transaktionen, welche ab dem 6. März 2024 umgesetzt werden.
Der wohl größte Diskussionspunkt wird weiterhin die Unterscheidung hinsichtlich des Homogenitätsfaktors „Type of Obligor“ für Unternehmenskredite bleiben: Es wird weiterhin nur zwischen SMEs und allen sonstigen Unternehmen differenziert, was insbesondere für synthetische Verbriefungen unglücklich ist. Dazu hatte die EBA in ihrem Final Draft klargestellt, dass die Unterscheidung auf Basis der internen Klassifizierungsverfahren getroffen werden kann. Diese Klarstellung ist im finalen RTS zwar nicht enthalten, bleibt nach Auskunft der EBA jedoch bestehen. Da dies ein häufig diskutiertes Thema unter den Transaktionsbeteiligten im STS-Prozess darstellt, wäre unseres Erachtens eine Aufnahme in den Level II Text zwar sinnvoll gewesen, die Möglichkeit der Unterscheidung nach internem Verfahren führt bei Banken jedoch zu Erleichterungen bei der Erfüllung das Homogenitäts-Kriteriums.
Insgesamt führt der RTS aufgrund der wenigen Änderungen und der Gültigkeit für nun alle Transaktionsarten zu konsistenten Regelungen im Markt, die vollständige Grandfathering-Regelung für bestehende Transaktionen ist ebenfalls zu begrüßen.