Seit Ausbruch der Krise sind die Verbriefungsmärkte im Fokus der Regulierung. Wie kein anderes Kapitalmarktsegment wurden sie mit neuen Transparenzanforderungen sowie Due Diligence Verpflichtungen für Investoren überzogen; die Ratings unterliegen speziellen Regulierungsanforderungen und vieles mehr. Bislang haben die Märkte alle diese zusätzlichen Anforderungen bemerkenswert gut verkraftet, was sich u.a. daran zeigt, dass aus Deutschland heraus
EBA
EBA schlägt neue large exposure (Großkredit)-Regulierung vor
Im Zuge der Finanzmarktregulierung kommen mehr und mehr Vorschläge auf den Tisch, die schon beim einfachen Durchschauen Zweifel aufwerfen. „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“, so wird meist der kategorische Imperativ Kants zusammengefasst. Er gebietet u.a. der Gesellschaft, ihre Regeln daraufhin zu prüfen, ob
EU Rat hat die Umsetzung Basel III mit der CRD IV verabschiedet
Die zehn Gebote passten noch auf eine Seite. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland brauchte etwa 50 Seiten. Basel I, Ende der achtziger Jahre, hatte nur gut 30 Seiten und das Basel II-Papier, das 2004 vorgelegt wurde, umfasste bereits 350 Seiten. Die Umsetzung von Basel III, die CRD IV, umfasst jedoch weit über 1.000 Seiten. Und wer denkt,
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