Die Vernunft setzt sich am Ende durch. Die EBA hat Anfang Dezember ihre lang erwarteten, finalen Entwürfe der technischen Standards für die Großkreditregelungen sowie den Selbstbehalt und die Due Diligence-Anforderungen veröffentlicht. Zwar können diese theoretisch noch verändert werden, dies ist aber eher unwahrscheinlich. Ein Inkrafttreten ist bis Ende Januar/Anfang Februar zu erwarten. Das große Sorgenkind,
EBA
EBA nimmt Marktanregungen zu large exposure im neuen Entwurf auf
Die EBA hat einen neuen Draft für die RTS zu large exposure vorgelegt, der die Marktbedenken aufnimmt. So heißt es nun: “The EBA considers that, for this purpose, the exposure value of an institution’s exposure to each underlying asset should not exceed 0.25% of the institution’s eligible capital, which is equivalent to saying that the exposure
Offizielle Veröffentlichung der ersten Teile der Gesetzgebung zur Bankenunion (Single Supervisory Mechanism, SSM) im Official Journal der EU
Die Bankenunion steht vor ihrer Umsetzung. Das erste große Gesetzeswerk im Rahmen der Schaffung einer europäischen Bankenunion, der Single Supervisory Mechanism (SSM) für die Banken der Eurozone, wurde nun in dem Official Journal (OJ) der EU veröffentlicht. Mit dem SSM der EU geht die Aufsicht auf die EZB über. Die Umsetzung des SSM ist neben
Die fatale Logik zersplitteter Finanzmarktregulierung
In den achtziger Jahren wurde heftig über Mancur Olsons Buch „The Rise and Decline of Nations“ diskutiert. Seine These war, kurz gesagt, dass es für eine Gesellschaft oft sinnvoller ist, die Produktion kollektiver Güter in einer Organisation zu bündeln, als auf viele, miteinander konkurrierende Organisationen zu verteilen. Der Grund: Jede Organisation, deren Arbeitsergebnisse nicht durch
AFME kommentiert Vorschläge der EBA zu „large exposures und risk retention“
Die Association for Financial Markets in Europe (AFME) hat die EBA Vorschläge zu „large exposure and risk retention“ kommentiert und mit klaren Worten auch zur Behandlung von Verbriefung Stellung genommen. So heißt es im Papier: „We do not accept that Highly Granular Transactions should fall within the scope of a large exposures regime” und “Applying