Bis 1989 hielt man die DDR für den zehntgrößten Industriestaat der Welt, schließlich stand dies in allen offiziellen Statistiken. Heute weiß man, dass nichts davon wahr war. Die Methoden, nach denen der Westen die Wirtschaftsleistung der Planwirtschaften Osteuropas berechnete, bauten schlichtweg alle auf falschen Prämissen auf. Wirkt sich die Ehe wirklich positiv auf die menschliche Lebenserwartung aus? Die
EBA
Ersteinschätzung und Marktresonanz zum LCR-RTS der EBA
Am 20. Dezember 2013 veröffentlichte die EBA ihre Empfehlungen hinsichtlich einer geeigneten einheitlichen Definition für die in die LCR einfließenden Assets. Wie von den Analysten der DZ BANK prognostiziert lautet die Empfehlung der EBA bezüglich Verbriefungen lediglich RMBS unter gewissen Voraussetzungen als Assets hoher Liquidität und Kreditqualität in die LCR aufzunehmen, wohingegen ABS, die nicht
EBA legt LCR Report vor oder ….. die partikulare Logik einer Regulierung
Die EBA hat kurz vor Weihnachten ein Papier zur Definition von High Quality Liquid Assets vorgelegt . Der Bericht gibt auch einen kleinen Einblick in die Komplexität einer Regulierung, die den Anspruch erhebt, universelle Liquiditätsvorgaben anhand der zentralen Bestimmung und Festlegung von liquiden Assetklassen aufgrund historischer Liquiditätsdaten zu machen. Die Frage der Interdependenzen und regulatorischen
RTS Large Exposure und Risk Retention: Ende gut, alles gut …
Die Vernunft setzt sich am Ende durch. Die EBA hat Anfang Dezember ihre lang erwarteten, finalen Entwürfe der technischen Standards für die Großkreditregelungen sowie den Selbstbehalt und die Due Diligence-Anforderungen veröffentlicht. Zwar können diese theoretisch noch verändert werden, dies ist aber eher unwahrscheinlich. Ein Inkrafttreten ist bis Ende Januar/Anfang Februar zu erwarten. Das große Sorgenkind,
EBA nimmt Marktanregungen zu large exposure im neuen Entwurf auf
Die EBA hat einen neuen Draft für die RTS zu large exposure vorgelegt, der die Marktbedenken aufnimmt. So heißt es nun: “The EBA considers that, for this purpose, the exposure value of an institution’s exposure to each underlying asset should not exceed 0.25% of the institution’s eligible capital, which is equivalent to saying that the exposure