Es gibt Themen, die wie das Ungeheuer von Loch Ness immer wieder hochkommen und die Schlagzeilen füllen. Man kann sich noch so sehr bemühen sie rational zu widerlegen. So scheint es auch mit dem Thema Risikoeinbehalt bei Verbriefungstransaktionen zu sein. Nach den STS-Verbriefungsvorschlägen der EU-Kommission vom 30. September 2015, der Stellungnahme des EU-Rates hierzu vom
risk retention
RTS Large Exposure und Risk Retention: Ende gut, alles gut …
Die Vernunft setzt sich am Ende durch. Die EBA hat Anfang Dezember ihre lang erwarteten, finalen Entwürfe der technischen Standards für die Großkreditregelungen sowie den Selbstbehalt und die Due Diligence-Anforderungen veröffentlicht. Zwar können diese theoretisch noch verändert werden, dies ist aber eher unwahrscheinlich. Ein Inkrafttreten ist bis Ende Januar/Anfang Februar zu erwarten. Das große Sorgenkind,
AFME kommentiert Vorschläge der EBA zu „large exposures und risk retention“
Die Association for Financial Markets in Europe (AFME) hat die EBA Vorschläge zu „large exposure and risk retention“ kommentiert und mit klaren Worten auch zur Behandlung von Verbriefung Stellung genommen. So heißt es im Papier: „We do not accept that Highly Granular Transactions should fall within the scope of a large exposures regime” und “Applying