Die EU will mit der Savings and Investments Union (SIU) Kapitalströme stärker auf produktive Investitionen lenken sowie grenzüberschreitende Finanzgeschäfte fördern. Ein zentraler Baustein ist die Anpassung von Solvency II. Seit 2016 regelt die Solvency II die Eigenmittelanforderungen europäischer Versicherer. Sie gilt vor allem im Bereich Verbriefungen als sehr restriktiv. Nun zielt die Reform darauf, mehr
Solvency II
Verbriefungsregulierung: Solvency II und Liquidity Coverage Ratio Anpassungen greifen zu kurz
Führende Repräsentanten des europäischen Verbriefungsmarktes sehen Nachbesserungsbedarf Die Solvency II und Liquidity Coverage Ratio Anpassungen für Verbriefungen greifen zu kurz. AFME, EBF, ICMA, Eurofinas, Leaseurope, DSA und TSI wenden sich in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission und europäischen Regelsetzer und drücken ihre Befürchtung aus, dass wieder einmal wesentliche Weichenstellungen zu verpassten Chancen werden. Im
Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung
Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung schafft keine Verbesserung für ABCPs. Käme er so wie er vorliegt, dann bliebe für ABCP- Versicherungsinvestments mit Leasing- und Handelsforderungen alles beim Alten und sie wären weiterhin mit extrem hohen EK-Unterlegungen aus dem Investmentuniversum von Versicherungen de facto ausgeschlossen.
STS-Umsetzung in der Solvency II wirft Fragen auf für ABCP-Programme
Die aktuellen Entwürfe zur STS-Umsetzung in der Solvency II werfen massive Fragen auf für Implikationen auf ABCP-Programme. Im Unterschied zur kürzlich reformierten Geldmarktfondsverordnung wird fully supported ABCP-Programmen derzeit kein STS Status eingeräumt. Der aktuelle Status der Gesetzesanpassungen und Kommentierung im nachfolgenden Artikel.
Infrastrukturinvestments werden auch für Banken eine begünstigte Assetklasse
23.11.2016 COM(2016) 850 final 2016/0360 (COD) Ende September legte die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine Ergänzung der Solvency II vor, die im April 2016 auch in Kraft traten. Die Ergänzung schaffte eine neue Assetklasse, die der Qualifying Infrastructure Investments (QII). Die Eigenkapitalunterlegungen bei Investments von Versicherungen in Infrastrukturrisiken für die Spreadrisks solcher Investments werden fortan
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