Die Konsultationsphase zu den am 21. April von der EBA veröffentlichten STS-Guidelines bei synthetischen Verbriefungen (s. TSI kompakt Artikel vom 24.04.2023) endete am 7. Juli. Die STS Verification International GmbH („SVI“) als unabhängige Tochtergesellschaft der TSI hat in ihrer Rolle als Drittpartei-Verifizierer naturgemäß sehr detaillierte Einblicke in die praktische Umsetzung der Vorgaben aus der Verbriefungsverordnung. Diese Expertise hat die SVI genutzt, um in einer Stellungnahme zur EBA-Konsultation zu STS-Guidelines für Syntheten detailliert Rückmeldung an die EBA zu den einzelnen Guidelines zu geben.
TSI unterstützt Stellungnahme zur EBA-Konsultation zu STS-Guidelines für Syntheten
Aufgrund der hohen Kompetenz auf Seiten der SVI in Hinblick auf die STS-Kriterien hat die TSI auf eine zusätzliche Stellungnahme verzichtet und unterstützt die SVI-Stellungnahme ausdrücklich und vollumfänglich.
Die TSI hat sich nicht nur eng mit der SVI, sondern auch mit ihrem Partnernetzwerk zu der Konsultation ausgetauscht. Die aus dem Partnerkreis eingebrachten Standpunkte finden sich dabei in der SVI-Stellungnahme wieder.
Nächste Schritte
Mit Blick auf die nächsten Schritte wird die EBA nun die Rückmeldungen von Verbänden und Marktteilnehmern sichten und in einem angepassten Final Draft umsetzen. Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation, da synthetischen Bilanzverbriefungen eine wichtige Rolle für die Finanzierung der Transformation zukommt und hierfür klare STS-Guidelines mit einheitlichem Verständnis von Markt und Aufsicht sehr förderlich sind. Aufgrund des Level-III-Charakters ist im Anschluss mit einem zeitnahen Inkrafttreten der Guidelines nach Veröffentlichung des Final Draftes zu rechnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Guidelines ab Veröffentlichung und nicht rückwirkend für Bestandstranskationen gelten sollen. Die gesamte Stellungnahme der SVI finden Sie nachfolgend: