EuGH grenzt Steuerbefreiung enger ab Das Gericht der Europäischen Union hat die Steuerbefreiung für das Servicing von Kreditforderungen nach einer Forderungsübertragung klar eingegrenzt. Betreut ein Originator übertragene Kredite gegen Entgelt weiter, greift die Befreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchstaben b bis d der europäischen Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht. Das Urteil betrifft zwar einen Fall aus Finnland
