
„Es ist kompliziert“ – dieser Satz gilt für die Strukturierung von Verbriefungstransaktionen im Allgemeinen, für grenzüberschreitende Geschäfte erst recht. Hier schafft die EU-Richtlinie (EU) 2026/799 Abhilfe. Ohne direkten Bezug zu Verbriefungen – und unabhängig von der laufenden Novellierung des europäischen Verbriefungsrahmens – hat sich der EU-Gesetzgeber der Harmonisierung des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in den Mitgliedstaaten gewidmet. Die Richtlinie trat bereits am 21. April 2026 in Kraft; ihre Vorgaben müssen bis zum 22. Januar 2029 in nationales Recht umgesetzt werden.
Harmonisierung zahlreicher Aspekte des Insolvenzrechts
Die Richtlinie (EU) 2026/799 regelt unter anderem:
- Anfechtungsklagen,
- Maßnahmen zur effektiven Auffindung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten (sog. Asset Tracing),
- Insolvenzantragspflicht und Haftung bei Insolvenzverschleppung,
- Einsetzung von Gläubigerausschüssen,
- Transparenzanforderungen an das nationale Insolvenzrecht sowie die
- Einführung von sog. Pre Pack-Verfahren.
Je nach nationaler Umsetzung können diese Maßnahmen zu mehr Harmonisierung und Transparenz beitragen – und so Rechtsunsicherheiten bei grenzüberschreitenden Transaktionen verringern. Der für deutsche Rechtssysteme typische, hohe Gläubigerschutz wird zwar nicht grundlegend infrage gestellt. Doch wie so oft liegt die Herausforderung im Detail: Gerade bei der nationalen Ausgestaltung von Pre-Pack-Verfahren könnte dies für die Strukturierung von Verbriefungstransaktionen in Deutschland entscheidend werden.
Pre Pack-Verfahren und Risiken für die Sicherheitenverwertung
Bei Pre Pack-Verfahren geht es um vorinsolvenzliche Vereinbarungen von Unternehmensverkäufen oder -teilverkäufen, die nach Insolvenzeröffnung schnell vollzogen werden können. Diese Regelungen sind im deutschen Insolvenz- und Restrukturierungsrecht neu und werden vor allem die praktische Durchsetzung besicherter Gläubigerrechte sowie die Steuerung von Verwertungsprozessen beeinflussen. Damit rückt für alle Gläubiger besicherter Finanzierungen wie z. B. Verbriefungen die Sicherheitenverwertung stärker in den Blick.
Zukünftige Strukturierungen von Verbriefungstransaktionen
Das Pre-Pack-Verfahren ermöglicht eine vorinsolvenzliche Aussetzung der Verwertung vertraglich vereinbarter Sicherheiten. Für Strukturierer von Verbriefungen stellt sich daher künftig die Frage, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen eine Sicherheit im Insolvenzfall des Schuldners in einen möglichen Verwertungserlös einfließt. Dabei wird der Gläubiger zwar nicht leer ausgehen – das Prinzip des Gläubigerschutzes durchzieht die gesamte Richtlinie –, doch der Aufwand für die Steuerung einer potenziellen Sicherheitenverwertung im Rahmen von Verbriefungstransaktionen wird vermutlich steigen.
Über den weiteren Gesetzgebungsprozess zur nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts werden wir Sie rechtzeitig informieren.