
Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine Vor- und Nachemissionsprüfung sowie die Prüfung von Wirkungsberichten durch.
Übergangsliste der externen Gutachter veröffentlicht
Am 4. April 2025 hat die ESMA eine Liste von 24 Unternehmen veröffentlicht, die im Rahmen eines Übergangsregimes bis zum 21. Juni 2026 als Externe Prüfer im Sinne der Artikel 69 und 70 der EuGB-Verordnung tätig sein dürfen.
Potenzielle Investoren sowie Emittenten bzw. Originatoren am EuGB-Markt können dieser Liste entnehmen, welche Unternehmen während der Übergangsphase zur Ausübung der Prüferfunktion berechtigt sind.
Endgültiger Rahmen noch ausstehend
Da das von der ESMA durchzuführende Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Externe Prüfer noch nicht abgeschlossen ist – es bedarf hierzu der finalen Verabschiedung mehrerer technischer Regulierungsstandards (RTS) und technischer Durchführungsstandards (ITS) – verfügen alle derzeit gelisteten Unternehmen lediglich über eine vorläufige Zulassung bis Juni 2026.
Nach Abschluss weiterer Konsultationen, die ursprünglich für das erste Quartal 2025 vorgesehen waren, wird die ESMA das endgültige Zulassungs- und Registrierungsverfahren einführen.
Zentraler Bezugspunkt für Marktteilnehmer
Bis auf Weiteres stellt die aktuelle Liste der 24 vorläufig zugelassenen Externen Prüfer die maßgebliche Referenz für alle Marktteilnehmer auf Anbieter- und Nachfrageseite im EuGB-Markt dar. Über die weitere Entwicklung des Marktes sowie der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Externe Prüfer informieren wir zu gegebener Zeit.