Am 4. April 2025 hatte die ESMA bereits einigen Unternehmen als Externe Prüfer im Sinne der Artikel 69 und 70 der EuGB-Verordnung vorläufig „grünes Licht“ gegeben (siehe TSI kompakt vom 4. April 2025). Doch das von der ESMA durchgeführte Zulassungs- und Registrierungsverfahren für diese Prüfer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierfür bedurfte
European Green Bonds (EuGB)
Grünes Licht für European Green Bonds: Die ersten Externen Prüfer dürfen Fahrt aufnehmen
Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine

