
Am 4. April 2025 hatte die ESMA bereits einigen Unternehmen als Externe Prüfer im Sinne der Artikel 69 und 70 der EuGB-Verordnung vorläufig „grünes Licht“ gegeben (siehe TSI kompakt vom 4. April 2025). Doch das von der ESMA durchgeführte Zulassungs- und Registrierungsverfahren für diese Prüfer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierfür bedurfte es der finalen Verabschiedung mehrerer technischer Regulierungsstandards (RTS) und technischer Durchführungsstandards (ITS).
Finalisierung der technischen Standards
Die ESMA legte die entsprechenden finalen Entwürfe am 15. Oktober 2025 vor. Diese umfassen zentrale Aspekte des Systems der von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“), insbesondere:
- Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit, Eignung und Wirksamkeit der Systeme, Ressourcen und Verfahren;
- Kriterien für die Bewertung, ob die Compliance-Funktion über die notwendigen Befugnisse verfügt, ihre Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig wahrzunehmen, sowie für die Bewertung der erforderlichen Ressourcen, Fachkenntnisse und des Zugangs zu relevanten Informationen;
- Kriterien für die Bewertung der Solidität der Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren und der internen Kontrollmechanismen sowie der Wirksamkeit der Kontroll- und Schutzvorkehrungen für Informationsverarbeitungssysteme;
- Kriterien für die Bewertung, ob die bei der Durchführung von Überprüfungen verwendeten Informationen von ausreichender Qualität sind und aus zuverlässigen Quellen stammen;
- Informationen, Form und Inhalt von Anträgen auf Anerkennung;
- Standardformulare, Vorlagen und Verfahren zur Unterrichtung der ESMA über wesentliche Änderungen der bei der Registrierung vorgelegten Informationen.
Konsultation und nächste Schritte
Die finalen Entwürfe – fünf RTS und ein ITS – basieren auf den Ergebnissen einer achtwöchigen Konsultation, die vom 7. April bis 30. Mai 2025 stattfand. Ziel war es, die Gründe für die Vorschläge zu erläutern und Stellungnahmen von Interessengruppen einzuholen.
Sobald die finalen Entwürfe durch die Europäische Kommission angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, treten sie 20 Tage später in Kraft. Das Übergangsregime, das eine vorläufige Zulassung als Externe Prüfer ermöglicht, ist bis zum 21. Juni 2026 befristet. Es ist zu erwarten, dass es zu diesem Zeitpunkt durch das finale Zulassungs- und Registrierungsverfahren der ESMA abgelöst wird.