Am 9. April 2021 (s. Artikel TSI kompakt vom 6. April 2021) sind die STS-Regeln für synthetische Verbriefungen in Kraft getreten. Dadurch entsteht eine weitestgehende Gleichbehandlung mit True Sale Verbriefungen. Folgerichtig hat die STS Verification International GmbH (SVI) jetzt eine Erweiterung ihre Zulassung zur STS-Verifizierung von synthetischen Bilanzverbriefungen als unabhängiger Drittparteiverifizierer erhalten.
Diese von der BaFin als zuständiger Aufsichtsbehörde am 25. Juni 2021 erteilte Zulassung gilt EU-weit und mit sofortiger Wirkung. Banken in der EU haben somit die Möglichkeit, bei der Durchführung von synthetischen Bilanzverbriefungen die Einhaltung des STS-Regelwerks von der SVI verifizieren zu lassen. Dadurch wird eine konsistente und einheitliche Anwendung der STS-Kriterien maßgeblich unterstützt und die Rechtssicherheit erhöht.
Die SVI komplettiert damit ihr Dienstleistungsangebot als verlässlicher Partner von Emittenten, Arrangeuren und Sponsorbanken im europäischen Verbriefungsmarkt. Sie hat seit März 2019 über 90 Verbriefungen in mehr als 15 Ländern und in 7 verschiedenen Assetklassen verifiziert. Zusätzliche Leistungen umfassen die CRR- und LCR-Assessments von STS-Verbriefungen.
Ausblick und Würdigung
Die TSI begrüßt die Zulassung zur STS-Verifizierung von synthetischen Bilanzverbriefungen als weiteren Baustein zur Vollendung der EU-Verbriefungsverordnung. Gerade in der aktuellen Phase der Unsicherheit mit nicht genau absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Realwirtschaft steht den Banken mit synthetischen STS-Verbriefungen ein wichtiges Instrument zum Risikomanagement und Kapitalsteuerung zur Verfügung. Banken können dadurch ihre Kapazität zur Kreditvergabe an Unternehmen und Verbraucher deutlich verbessern und einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung leisten.
Alle Detailinformationen zur Zulassung und zur Verifizierung finden Sie hier.