
Eine Studie von Oliva Hauet, Principal Economist bei der EZB, befasst sich mit dem Konvolut an Reportinganforderungen bei Verbriefungen innerhalb des EU-Finanzsystems. Sie arbeitet systematisch die fragmentierte Landschaft an Reportinganforderungen heraus. Diese kennzeichnet eine Vielzahl von Einrichtungen und Templates, was zu erhöhten Kosten und einer fragwürdigen Datenqualität führt. Sie betont die unzureichende technische und semantische Kohärenz der Datenanforderungen, die Kreditinstituten die Erfüllung dieser Reportinganforderungen erschwert.
Vor der Einführung des STS-Verbriefungsrahmens (SECR) hat die EZB bereits 2013 mit der Erhebung von Daten auf Kreditebene (Loan-Level Data, LLD) begonnen. Die Bereitstellung von LLD durch Originatoren über das European DataWarehouse wurde als Voraussetzung für die Anerkennung der Notenbankfähigkeit von Verbriefungen durch die EZB festgelegt. Markteilnehmer haben diese Anforderungen seitdem erfolgreich umgesetzt und es hätte hier eigentlich keiner Neuregelung bedurft. Trotz des Ziels der SECR, die regulatorische Fragmentierung durch sektorübergreifende gemeinsame Regeln abzuschwächen, wurden die Reportinganforderungen nicht wirksam gestrafft. Die ESMA wurde damit beauftragt, technische Standards zu entwickeln, die mit den Artikeln 5 und 7 des SECR übereinstimmen. Die ESMA verfolgte einen Ansatz, der der LLD der EZB ähnelt, und erstellte Vorlagen, die umfassende Informationen über Verbriefungen zusammenstellen.
Eine weitere Facette der Reportinganforderungen im Zusammenhang mit der Berechnung der erforderlichen Eigenmittelunterlegung fällt in den Zuständigkeitsbereich der EBA. In diesem Zusammenhang wurden 2019 neue gemeinsame Meldevorlagen (Common Reporting, COREP) veröffentlicht, die später um die Änderungen der SECR ergänzt wurden.
Zusätzliche Meldepflichten ergänzen den ESMA- und EBA-Rahmen für Reportinganforderungen:
- Originatoren müssen der ESMA Verbriefungen, die die STS-Kriterien erfüllen, gemäß den „STS-Meldevorlagen“ melden.
- Signifikante Institute, die Verbriefungen originieren und SRT beantragen, müssen den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) mindestens drei Monate vor der voraussichtlichen Transaktion über ihre Absichten informieren und dafür zahlreiche Daten nochmals melden.
- Im Jahr 2022 veröffentlichte die EZB einen nicht verbindlichen Leitfaden für die Meldung von Verbriefungstransaktionen. Bedeutende Institute, die als Originatoren oder Sponsoren fungieren, werden aufgefordert, bei der Originierung und bei wichtigen Ereignissen eine entsprechende Excel-Vorlage auszufüllen.
Mit Blick auf statistische Meldeanforderungen übermitteln Kreditinstitute der EZB über die nationalen Zentralbanken Verbriefungsdaten, die die Verordnung über Bilanzpositionen (Balance Sheet Items), die analytischen Kreditdatensätze (AnaCredit) und die Wertpapierbestandsstatistik der EZB umfassen. Zusätzliche Komplexität ergibt sich aus externen Faktoren wie dem Brexit und Sustainable Finance, die die Landschaft der Reportinganforderungen weiter verkomplizieren.
Die Studie von Oliva Hauet legt nahe, dass ein größerer regulatorischer Eingriff im Sinne konsistenter und maßvoller Reportinganforderungen erforderlich ist, um zur Wiederbelebung Verbriefungsmärkte in der EU beizutragen.