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Kreditgeschäft zukünftig auch von Fonds: BaFin erlaubt regulierten Fonds die direkte Kreditvergabe

19.05.2015

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gestattet nunmehr nach dem KAGB regulierten Fonds, Darlehen direkt zu vergeben. Dies dürfte wohl auch für EU-Fonds gelten, die Darlehen nach Deutschland vergeben wollen. Gleichwohl hat sich die BaFin zu diesem letzten Aspekt noch nicht explizit geäußert. Die neue Verwaltungspraxis der BaFin ist ein tiefgehender Wandel im deutschen Aufsichtsrecht und für den deutschen Kreditmarkt, denn nach der bisherigen Verwaltungspraxis war die Vergabe von Darlehen, auch durch ausländische Darlehensgeber an in Deutschland ansässige Darlehensnehmer, ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach Ansicht der BaFin durften auch Fonds bisher nur bestehende Darlehen erwerben und keine Darlehen gewähren.  Mit der geänderten aufsichtsrechtlichen Handhabung  wird die Darlehensvergabe für Fonds ermöglicht. Hierdurch öffnet sich der Kreditmarkt für einzelne Marktteilnehmer. Dies dürfte den Wettbewerb auf dem Kreditmarkt intensivieren.

Zum BaFin Rundschreiben zur Änderung der Verwaltungspraxis zur Vergabe von Darlehen durch Investmentvermögen

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