Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gestattet nunmehr nach dem KAGB regulierten Fonds, Darlehen direkt zu vergeben. Dies dürfte wohl auch für EU-Fonds gelten, die Darlehen nach Deutschland vergeben wollen. Gleichwohl hat sich die BaFin zu diesem letzten Aspekt noch nicht explizit geäußert. Die neue Verwaltungspraxis der BaFin ist ein tiefgehender Wandel im deutschen Aufsichtsrecht und