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Sustainability Financial Disclosure Regulation – Konsultation der ESAs

17.04.2023
Sustainability Financial Disclosure Regulation

Sustainability Financial Disclosure Regulation

Am 12. April 2023 haben die ESAs einen angepassten Draft RTS zu der seit März 2021 geltenden Offenlegungs-Verordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) veröffentlicht und zu dessen Konsultation eingeladen. Der ursprüngliche RTS wurde am 6. April 2022 im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 erlassen und ist seit dem 1. Januar 2023 rechtswirksam. Der nunmehr konsultierte Draft RTS hat das Ziel, die Offenlegung zu erweitern und technische Fragen zu klären.

Relevanz für Verbriefungen?

Aus der Perspektive des Verbriefungsmarktes ist der Draft RTS von unmittelbarer Relevanz für die Käuferseite. Neben Investoren betrifft der Draft RTS daher mittelbar auch Originatoren und Arranger im Verbriefungsmarkt. Verbriefungen fallen als Finanzprodukt zwar nicht unter die SFDR, aber Investoren in Verbriefungstransaktionen (insbesondere Asset Manager) sehr wohl. Bereits im Mai 2022 haben die ESAs im Zuge der Konsultation von Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen entsprechende Aspekte der Kohärenz von Verbriefungen mit der SFDR adressiert (siehe TSI kompakt vom 02.05.2022).

Ausgewählte Kernelemente

Der Draft RTS beinhaltet eine Reihe von Details zur Offenlegungspflicht gemäß SFDR:

Darüber hinaus haben die ESAs die Möglichkeit genutzt, weitere Anpassungen im neuen Draft RTS zu implementieren. Insgesamt wurde der RTS somit umfassend überarbeitet.

Weiteres Vorgehen

Wie üblich sind im Konsultationspapier Fragen seitens der ESAs enthalten, mit deren Hilfe die Marktmeinung zum Draft RTS abgefragt wird. Diese sind in einem Antwortbogen zusammengefasst, der für die Rückmeldung an die ESAs genutzt werden soll.

Die Konsultationsphase läuft bis zum 4. Juli 2023.

Zum Konsultationspapier und Antwortbogen

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