Mit der überarbeiteten Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFMD II), die die EU im April 2024 verabschiedet hat, wurden Kreditfonds als fester Bestandteil des europäischen Finanzmarkts etabliert. Die Mitgliedstaaten haben nun bis April 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu einen Referentenentwurf für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt – und damit die
ESG-Offenlegungspflichten: EBA schafft Klarheit mit Blick auf Omnibus und verschafft Zeit
Die EBA hat am 5. August 2025 eine Stellungnahme zu den ESG-Offenlegungspflichten nach Artikel 449a CRR veröffentlicht. Hintergrund ist die Ausweitung dieser Pflicht auf alle Institute durch die so genannte CRR 3. Gleichzeitig existieren Unsicherheiten hinsichtlich der finalen Ausgestaltung, da der Gesetzgeber zentrale Aspekte der Taxonomie-Verordnung und zur Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive,
ESMA veröffentlicht Rückmeldungen zur Konsultation der UCITS Eligible Assets Directive – Rückmeldungen zu Verbriefungen kontrovers
UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities)-Fonds dürfen in Verbriefungen investieren, wobei für solche Investitionen eine Konzentrationsgrenze von 10 % gilt. Im Rahmen einer Konsultation zur UCITS-Richtlinie Eligible Assets Directive (siehe TSI kompakt vom 15. April 2025) hat die ESMA mit Marktteilnehmern das Für und Wider einer Anpassung der Konzentrationsgrenze diskutiert. Gemischtes Feedback aus der
Europäische Kommission veröffentlicht Gesetzesvorschläge zu Verbriefungen
Heute hat die Europäische Kommission die Gesetzesvorschläge zur Stärkung der Verbriefungsmärkte in Europa veröffentlicht. Das Paket umfasst nicht nur die angekündigten Änderungen der EU-Verbriefungsverordnung (SECR) und der relevanten Teile der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), sondern auch die delegierten Rechtsakte zur Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die Vorschläge zur SECR und CRR weichen nur in wenigen Punkten von den
Grünes Licht für European Green Bonds: Die ersten Externen Prüfer dürfen Fahrt aufnehmen
Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine
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