Im Mai 2021 hat die EZB ihre Entscheidung veröffentlicht, die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute auch hinsichtlich der Meldung von Verbriefungstransaktionen zu beaufsichtigen. Konkret beziehen sich die Befugnisse auf die Einhaltung der Artikel 6 (Risikoselbstbehalt), 7 (Transparenz) und 8 (Verbot der Wiederverbriefung) der europäischen Verbriefungsverordnung (EU) 2017/2402 und (EU) 2020/1224 (VV) . Jetzt hat die EZB
Europäische Kommission – Call for Advice zur Verbriefungsverordnung an Joint Committee
In der Verbriefungskonsultation, die im September 2021 abgeschlossen wurde (s. Artikel TSI kompakt vom 28. September 2021), hatte die Europäische Kommission den Call for Advice zur Verbriefungsverordnung an das Joint Committee der Aufsichtsbehörden bereits angekündigt. Entsprechend ist die zeitnahe Umsetzung zu begrüßen. Der Umfang der angeforderten Informationen des Call for Advice zur Verbriefungsverordnung geht weit
Gesetzesvorschläge („Quick Fixes“) zu STS für Syntheten und NPL vom EU-Rat bestätigt
Am 16. Dezember 2020 wurden die auch als „Quick Fixes“ bezeichneten Gesetzesvorschläge des Capital Market Recovery Package durch den EU-Rat gebilligt und haben somit das Trilogverfahren erfolgreich durchlaufen. Neben Änderungen zur MiFID-II Richtlinie und Anpassungen der Prospektrichtlinie umfasst das Paket insbesondere die Ausweitung der STS-Kriterien auf synthetische Bilanzverbriefungen (STS für Syntheten) sowie Regelungen zu NPL-Verbriefungen.
Empfehlungen des High Level Forums Kapitalmarktunion für Verbriefungen
Nachdem bereits in ihrem Zwischenbericht 2019 grundsätzliche Empfehlungen zur Vollendung der Kapitalmarktunion bis hin zu einem Level Playing Field von ABS und Covered Bonds enthalten sind, legt das High Level Forum (HLF) zur Kapitalmarktunion (CMU) nun noch einmal mit Empfehlungen nach. Am 10. Juni 2020 hat es seinen Abschlussbericht an die Europäische Kommission vorgelegt. Neben
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