In der Verbriefungskonsultation, die im September 2021 abgeschlossen wurde (s. Artikel TSI kompakt vom 28. September 2021), hatte die Europäische Kommission den Call for Advice zur Verbriefungsverordnung an das Joint Committee der Aufsichtsbehörden bereits angekündigt. Entsprechend ist die zeitnahe Umsetzung zu begrüßen.
Der Umfang der angeforderten Informationen des Call for Advice zur Verbriefungsverordnung geht weit über die jüngst abgeschlossene Konsultation hinaus. So sind wesentliche Bereiche der Verbriefungsregulierung und aufsichtsrechtlichen Behandlung in der CRR abgedeckt, insbesondere Fragen zur Kapitalgewichtung von Verbriefungen gemäß CRR und die Berücksichtigung bei Liquiditätskennziffern der LCR. Es werden detaillierte Informationen zur Entwicklung von Volumina und Performance nach Assetklassen und Ländern angefragt. Außerdem sind zu berücksichtigen
- der STS-Status,
- True Sale im Vergleich zu synthetischen Bilanzverbriefungen,
- ABCP- und Non-ABCP-Verbriefungen sowie
- die Unterscheidung zwischen platzierten und einbehaltenen Transaktionen.
Vor diesem Hintergrund erscheint der 1. September 2022 als Frist zur Beantwortung angemessen und es bleibt zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) diese Frist eher unter- als überschreiten.
Die Europäische Kommission hat damit drei Themenbereiche der europäischen Verbriefungsregulierung in Bearbeitung:
- Erstens den Review der Verbriefungsverordnung (EU) 2017/2402 gemäß der jüngst abgeschlossenen Konsultation,
- zweitens Anpassungen der Kapital- und Liquiditätsregeln in der CRR gemäß Call for Advice, und
- drittens die Berücksichtigung von ESG & Sustainable Finance, die sich an den nicht vor das Jahr 2023 in Kraft tretenden EU Green Bond (EuGB)-Standard anlehnen sollen.
Man darf davon ausgehen, dass alle drei Bereiche in einem Legislativvorschlag an Parlament und Rat ergehen. Eine Verabschiedung ist nicht vor 2023 zu erwarten.
Zu den detailliertere Informationen zum Call for Advice