Die deutsche Finanzwirtschaft hat die Möglichkeit genutzt, an der Targeted Consultation der EU-Verbriefungsverordnung (EU) 2017/2402 gemäß Artikel 46 teilzunehmen (vgl. auch Artikel TSI kompakt vom 23. Juli 2021). Die von der EU durchgeführte Marktbefragung hat diverse Bereiche der Verbriefungsverordnung adressiert. Ziel ist, erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen und operative Hemmnisse zu korrigieren.
Zusammen mit Emittenten, Banken, Rechtsexperten und Investoren hat TSI eine gemeinsame Stellungnahme erstellt und eingereicht. Es hat sich gezeigt, dass die zur Finanzierung der Realwirtschaft elementar wichtige Form privater Verbriefungen ein besonderes Augenmerk verdient. Diese meist bilateralen Verbriefungen werden entweder über ABCP-Programme oder direkt über die Bankbilanz finanziert und die Kunde-Bank-Beziehung ähnelt der, die man auch im klassischen Firmenkundengeschäft vorfindet. Auch bilaterale oder syndizierte Kredite werden nicht zwangsläufig der breiten Öffentlichkeit kommuniziert. Entsprechend bedarf es einer fokussierten Überarbeitung der sehr umfangreichen Vorschriften zur Transparenz gemäß Artikel 7 der EU-Verbriefungsverordnung für private Verbriefungen.
Erwartungsgemäß liegt ein weiterer Schwerpunkt auf ESG & Sustainable Finance und der Frage, auf welche Art die Prinzipien des EU Green Bond (EuGB)-Standard für Verbriefungen angewendet werden. Hier ist das Ziel, eine formale Betrachtungsweise zu vermeiden und die Durchschau auf die Originatoren zu erlauben. Nur so kann der angestrebten Ansatz der Taxonomie-konformen Mittelverwendung gewährleistet werden.
Im Anschluss an diese Targeted Consultation der EU-Verbriefungsverordnung wird die Europäische Kommission einen Call for Advice an die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) richten, so dass der weitere Zeitplan noch nicht abzuschätzen ist.