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Gedanken zum Thema Ordnungspolitik und Finanzmarktregulierung

21.03.2013

Ohne Finanzkrise würden wir nicht über die Verschärfung der Finanzmarktregulierung  reden. Und es besteht kein Zweifel: Die Finanzmärkte bedürfen einer staatlichen Regulierung.  Dies lässt sich schon beim Urvater der Wirtschaftslehre Adam Smith 1776 nachlesen. Und ein Grundsatz ordnungspolitischer Regulierung seit Adam Smith ist die Haftung der Eigentümer, was Walter Eucken auf den schönen Satz brachte: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen. (…) Investitionen werden umso sorgfältiger gemacht, je mehr der Verantwortliche für diese haftet. Die Haftung wirkt insofern also prophylaktisch gegen die Verschleuderung von Kapital und zwingt dazu, die Märkte sorgfältig abzutasten.“  (Walter Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1990 (erstmals 1952), S. 279f.)

Lesen Sie hier den vollständigen Aufsatz von Dr. Hartmut Bechtold, TSI

Um zu dieser Diskussion konstruktiv beizutragen will die TSI in ihrem gut frequentierten  Blog ordnungspolitische Texte zum Thema sammeln und damit eine Plattform für das Thema bieten.

Weitere interessante Links zum Thema:

Grundsatzpapier des Centrum für Europäische Politik (CEP) über eine ordnungspolitische EU-Finanzmarktregulierung „Für einen neuen Umgang mit Risiken“.

Larosiere-Report: The high-level group on financial supervision in the EU

Ordnungspolitischer Bericht 2012 des Aktionsrats Marktwirtschaft Teil 2: Finanzmarktregulierung

Haldane Rede in Jackson Hole “ The dog and the frisbee“

Blicklog: Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte

Der Ordnungspolitische Kommentar von  Laura Kohlleppel und Achim Wambach

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