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Risikoeinbehalt bei Verbriefungen: USA und Europa gehen unterschiedliche Wege

31.10.2014

Die USA und Europa gehen in der Verbriefungsregulierung verschiedene Wege. So haben sich die zuständigen US-Behörden am 22.10. endgültig auf eine Selbstbehaltregelung für Verbriefungen unter dem Dodd-Frank-Act geeinigt. Im Regelungskern ähnlich der Regelung in Art. 405 CRR haben die Amerikaner u.a. den Anwendungsbereich der „Credit Risk Retention“-Regelungen aber durch viele Ausnahmen arg eingeschränkt. So gilt die Selbstbehaltsverpflichtung nicht für die Verbriefung von „qualified residential mortgages/commercial loans/commercial mortgages/automobile loans“ – hier findet also eine Differenzierung in „gute“ und „nicht so gute“ Verbriefungen/Assets statt). Auch die Übergangsregelungen erscheinen eher großzügig verglichen mit denen in Europa.

Für europäische, regulierte Investoren – ob Banken, Versicherungen oder Fonds – wird dies weitreichende Folgen haben. Ihr Investment in US-Verbriefungen wird regulatorisch schwieriger werden. Eine Tendenz, die sich mit dem in Europa abzeichnenden Trend in hochqualitative Verbriefungen und sonstige Verbriefungen, weiter verstärken wird.

Zur US Credit Risk Retention Regulierung

SFIG-Briefing-Book Credit-RR-Final Rule

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